Umstrittene Fällung von Rotbuchen am Schützenplatz: Grüne stellen eigenes Rechtsgutachten vor

EGESTORF (red).

Sollen die alten Rotbuchen auf dem Spielgelände in der Straße Am Schützenplatz erhalten werden und in diesem Zusammenhang dann auch ein neuer Spielplatz an einem anderen Ort angelegt werden? Oder sollen die Buchen gefällt werden und der Spielplatz an alter Stelle modernisiert werden? Das waren Fragestellungen, die die Ratsgremien noch in der vergangenen Wahlperiode beschäftigt haben. Die Grünen im Stadtrat haben sich mehrfach für den Erhalt der Rotbuchen eingesetzt, doch eine große Mehrheit hat anders entschieden. Nun hat der Ortsverband der Grünen ein Rechtsgutachten bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Auftrag gegeben. „Wir wollten klären, welche Hürden es gibt und was rechtlich auch eingehalten werden muss, sollten die Bäume tatsächlich gefällt werden. Schließlich sind diese im Bebauungsplan Nr. 33 auch als Grünfläche, in Teilen sogar als Parkanlage, verankert“, erklärt Ortsverbandssprecher Helmut Freitag. Im Rechtsgutachten werden nun zwei wesentliche Punkte als Fazit aufgeführt. Die Fällung der elf Rotbuchen ist nur nach Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch durch die untere Bauaufsichtsbehörde oder falls diese nicht erteilt wird nacheiner Änderung des Bebauungsplanes zulässig. Ferner ist vor der Fällung die fachgerechte Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung und in Abhängigkeit von deren Ergebnis die Erteilung einer oder mehrerer Ausnahmen durch die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover erforderlich. Die Verletzung dieser Vorgaben führt jeweils zur Rechtswidrigkeit der Fällung. Die grüne Ratsfrau Bärbel Cronau-Kretzschmar hat nun an die Stadtverwaltung eine entsprechende Anfrage geschickt. Sie fragt, ob es bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung gibt und – falls sie bereits vorliegt – wie das Ergebnis ausgefallen ist. „Die Stadt selbst ist ja in unserem Fall die untere Bauaufsichtsbehörde. Aber trotzdem muss sie die Fällung fachlich begründen“, betont sie.

Foto: ta (Archiv)