Heidrun Bartz vom ADFC schildert zwei Fälle in Barsinghausen und Egestorf
BARSINGHAUSEN/EGESTORF (red). Heidrun Bartz teilt mit: „Mittwoch, 8. April, etwa 19.20 Uhr, Egestorfer Kirchweg: ich fahre auf der Fahrbahn (30er Zone) des Egestorfer Kirchwegs Richtung Barsinghausen. Im letzten Abschnitt vor der Hinterkampstraße parken KFZ. Ein mir entgegenkommendes (wartepflichtiges!) Fahrzeug schert nicht in eine Lücke ein, sondern blockiert die Straße. Der Autofahrer öffnet das Fenster und verweist mich darauf, dass ich seiner Meinung nach den Gehweg zu benutzen habe. Die Rechtslage: der Gehweg ist für Radfahrende freigegeben, es handelt sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. Leider haben die (mittlerweile beschädigten, Ersatz ist zugesichert) Piktogramme auf der Fahrbahn noch nicht ausgereicht, das Unwissen zu beseitigen.
Donnerstag, 9. April gegen 8 Uhr auf der Stoppstraße zwischen Egestorfer Kreisel und Brinkstraße: Auch hier ist (seit Jahren!) die Benutzungspflicht aufgehoben, d. h. die blauen Schilder mit Fahrrad- und Fußgängersymbol sind demontiert und ersetzt durch Fußwegschilder mit dem Zusatz Radfahrer frei. In dieser Richtung benutze ich die Fahrbahn, um besser auf die Brinkstraße abbiegen zu können und zudem ist gerade im ersten Abschnitt der Gehweg auf der Stoppstraße besonders schlecht. Neben mir hält ein Fahrzeug einer Hilfsorganisation und der Fahrer belehrt mich, dass ich den Radweg zu benutzen habe … Benutzungspflichtige Radwege werden mit den Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (getrennter Geh-/Radweg) gekennzeichnet. Am Egestorfer Kirchweg sowie an der Stoppstraße hat der Gehweg das VZ 239 mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“.“
Foto: Heidrun Bartz
