Unzufriedenheit mit Schulzentrum-Bauplänen: Grüne fordern Architektenwechsel

Geprüft werden soll, ob der D-Trakt (Lisa-Tetzner-Schule) überhaupt sanierungsfähig und ob eine zeitnahe Entscheidung zur Schulmensa nötig ist

BARSINGHAUSEN (red). Zu den Diskussionen über die baulichen Plänen für das Schulzentrum am Spalterhals teilt Grünen-Fraktionssprecher Christian Röver mit: „Nachdem die ersten Vorstellungen eines Architekturbüros aus Gifhorn zum geplanten Teilneubau und Sanierung am Schulzentrum nicht ausreichend waren, um eine Richtungsentscheidung des Schulausschusses herbei zu führen, fordert die GRÜNE-Fraktion nun ein rechtmäßiges Verfahren zur Suche eines geeigneten Architekturbüros. „Investitionen von 30 bis 35 Mio. Euro, wie sie im Schulausschuss am 06.07.2020 seitens der Verwaltung ins Spiel gebracht wurden, überschreiten bei weitem die Größenordnung, bei denen der Auftrag direkt an ein einziges Architekturbüro (in diesem Fall dem ehemaligen Baudezernenten Wollny aus seinem Heimatort bekannt) vergeben werden kann“, so Christian Röver. „Daher haben wir für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschuss einen Antrag (vgl. Anlage) eingebracht, der darauf zielt, das gesetzlich vorgeschriebene sogenannte VgV-Verfahren (gemäß Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge) zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen einzuleiten.“ Seinen Ursprung nahm die Planung mit einem Ratsbeschluss aus Dezember 2018 – hiernach sollte auf dringendes Anraten der Verwaltung ein Neubau mit anschließendem Abriss des Gebäudes der LTS erfolgen. Dem seinerzeit neuen Baudezernenten Wollny gefiel dieser Beschluss scheinbar nicht, und er wollte – angeblich ohne Zeitverzögerung – ermitteln lassen, ob der LTS-Trakt nicht doch sanierungsfähig sei. „Konkrete Ergebnisse zur Untersuchung der Rohbausubstanz hinsichtlich Schadstoffen, Statik und Brandschutzeigenschaften liegen aber bis heute nicht vor“, bemängelt Ulrike Westphal, schulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. „Stattdessen haben wir ohne genaue Untersuchung der Bausubstanz und ohne solide Kostenkalkulation Vorentwürfe eines Architekturbüros präsentiert bekommen, die nicht nur mich sondern viele andere in keiner Weise überzeugen konnten“. So beschrieben auch die beiden betroffenen Schulleitungen im Schulausschuss die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro eher als ein ‚Gegeneinander’ denn ein ‚Miteinander‘ und sprachen sich – wohl überlegt – öffentlich gegen eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Architekturbüro aus. „Das ist keine tragbare Ausgangssituation für eines der bedeutendsten Bauprojekte der nächsten Jahrzehnte“, so Christian Röver. „Wir wollen mit unserem Antrag die Planungen auf rechtlich saubere Füße stellen und sind sicher, dass durch einen wettbewerblichen Dialog im Rahmen des geforderten Verhandlungsverfahren ein Architekturbüro gefunden wird, das gute Ideen und echte Alternativvorschläge für den Bau und die Sanierung eines wirklich zukunftsweisenden Schulzentrums in Barsinghausen entwickeln kann.“

Antrag der Grünen-Ratsfraktion für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. August:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend ein VgV-Verfahren zu Sanierung und Teilneubau des Schulzentrums „Am Spalterhals“ durchzuführen.
 
2. Hierzu legt die Verwaltung rechtzeitig mit der Einladung zum Schulausschuss am 22.09.2020 einen Ausschreibungsentwurf vor, der die konkret zu planenden Leistungen beschreibt. Die Planung einer Mensa ist hiervon (nicht) erfasst.
 
3. Das Vertragsverhältnis mit dem Architekturbüro G. ist (möglichst einvernehmlich) zu beenden.
 
Begründung:
Zu 1) Das Projekt Sanierung des SZ am Spalterhals hat eine Größenordnung erreicht (30-35 Mio.), die unter die Vergaberichtlinien fällt, so dass ein VgV-Verfahren durchgeführt werden muss. Ab einer voraussichtlichen Honorarhöhe von mehr als 238.000 € netto ist zwingend die Architektenleistung öffentlich auszuschreiben. Dabei bietet sich für die Stadt Barsinghausen die Chance, unter möglichen Bewerbern das für dieses Projekt geeignetste Architekturbüro mit den besten Ideen aussuchen zu können. Da nicht nur im letzten Schulausschuss von mehreren Mitgliedern eine große Unzufriedenheit über die bisherige Leistung des Architekturbüros G. zu erkennen war, sondern sich beide Schulleitungen (HAG und LTS) öffentlich und dezidiert gegen die Pläne des Architekten ausgesprochen haben und eine weitere Zusammenarbeit mit ihm aufgrund der gemachten Erfahrungen für sich ausgeschlossen haben, muss dies Verfahren jetzt in eine zukunftsweisende Richtung gebracht werden. Gerade weil es sich hierbei um eines der wichtigsten schulpolitischen Projekte der nächsten Jahrzehnte handelt, sollte man sicher sein, das beste und klügste Konzept umzusetzen. Das lässt sich bei den vorliegenden Vorentwurfsstudien nicht erkennen
Zu 2) Vor Einleitung des VgV-Verfahrens sollte es eine Vorentscheidung zum Bereich Mensa geben, deren Neubau bisher mit ca. 4,5 – 6 Mio Euro kalkuliert wurde – zuzüglich Abrisskosten von kalkulierten 600.000,- Euro. Angesichts einer Auslastung der Mensen in Barsinghausen von durchschnittlich 6,5 – 7,5 % der jeweiligen Schülerschaft muss ggf. über die Dringlichkeit einer solch hohen Ausgabe – auch in Relation zu dem großen Sanierungsstau vieler anderer städtischer Schulgebäude – nachgedacht werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass für den Neubau der Mensa KGS (an zentraler Stelle innerhalb des Schulgebäudes) eine Auslastung von 32% kalkuliert war, tatsächlich eine Auslastung zu 6,5% erfolgt – inwiefern dann die Kalkulation einer 37% Auslastung für das HAG bei einer derzeitigen Auslastung von 7,5% realistisch ist, sollte wohl überlegt sein. Parallel hierzu muss kurzfristig untersucht werden, ob und zu welchen Kosten (einschl. der ermittelten ca. 450.000,- Unterbringungskosten der LTS-SuS während der Sanierungsphase) der Gebäudekomplex des D-Trakts (LTS) überhaupt sanierungsfähig ist; dies ergibt die Voruntersuchung des Architekturbüros bisher nicht; vielmehr bedarf es hierzu einer Untersuchung des Bestandsgebäudes hinsichtlich Schadstoffen, Statik und Brandschutzeigenschaften der Rohbausubstanz.
Zu 3) Das Vertragsverhältnis mit dem Büro G. sollte so schnell wie möglich beendet werden. Je nach Vertragsverhältnis kann gemeinsam ein Ergebnis erarbeitet werden, das Grundlage für eine genaue Aufgabenstellung und ein VgV-Verfahren darstellen kann.
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