Vandalismusschäden an der KGS nehmen zu: Stadt setzt Belohnung aus und ruft die Bürger zur Mithilfe auf

BARSINGHAUSEN (red).

Die Stadt Barsinghausen verzeichnet vermehrt Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum durch Vandalismushandlungen. Dabei sind die Täter in den wenigsten Fällen zu ermitteln, so dass die Beseitigungs- und Wiederherstellungskosten in der Regel von der Allgemeinheit aufgefangen werden. Um im Sinne des Verursacherprinzips die Kosten dem Täter (w/m/d) auferlegen zu können, besteht ein erhöhtes Interesse an der Ermittlung und Heranziehung des Verursachers. Die Stadt Barsinghausen setzt daher eine Belohnung in Höhe von bis zu 500 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ermittlung und Ergreifung der/des Täter(s) führen. Die Belohnung wird nach Ergreifung und rechtskräftiger Verurteilung des Tatverdächtigen gezahlt. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden (z.B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO). Die Entscheidung über die Verteilung und Auszahlung der Belohnung obliegt der Stadt Barsinghausen.