Verordnung für mehr Tierwohl: Mehr Platz in der Sauenhaltung vorgesehen

NIEDERSACHSEN (red).

Den Sauen soll in deutschen Ställen zukünftig mehr Bewegungsfreiheit ermöglicht werden. Insbesondere der Einsatz von Kastenständen in der Sauenhaltung wird mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung strenger geregelt, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Das bedeutet, dass den Sauen im Deckzentrum eine Gruppenhaltung mit uneingeschränkt nutzbarer Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau angeboten wird. Die Buchten müssen zudem in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Dabei müssen Rückzugsmöglichkeiten im Aktivitäts- und/oder Ruhebereich vorgesehen werden, wobei Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze keine Rückzugsmöglichkeit darstellen. Auch der Abferkelbereich muss mindestens zu einer Bewegungsbucht umgebaut werden und im Wartebereich werden durch die Änderungen im Deckzentrum Anpassungen notwendig. Für die erheblichen Umbaukosten können Landwirte aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) bis zu 40 Prozent der Investitionskosten beantragen. Einschließlich Beratung dürfen dies maximal 500.000 Euro je Betrieb und Bauvorhaben sein. Insgesamt liegen 300 Mio. Euro (2020: 100 Mio. Euro / 2021: 200 Mio. Euro) im Topf.

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