Ein entsprechender Antrag von „Aktiv für Barsinghausen“ steht auf der Tagesordnung vom Finanzausschuss
BARSINGHAUSEN (red/ta). Über 600 Unterschriften hatte eine Initiative um Hannelore Owens für den Erhalt der Friedhofkapelle auf dem Friedhof Osterfeld gesammelt und auch die Kirchengemeinden (Petrus + Marien) hatten sich für einen Fortbestand ausgesprochen. Nach einem immer noch gültigen Haushaltskonsolidierungsbeschluss sollte das Gebäude allerdings abgerissen werden. Nun hat die AFB-Fraktion (Aktiv für Barsinghausen) für den nächsten Finanzausschuss am Dienstag, 21. August, einen Antrag eingebracht: „Im Rahmen der städtischen Haushaltskonsolidierung wurde der Abriss der Friedhofskapelle auf dem Friedhof Osterfeld beschlossen. Dieser Beschluss wurde allerdings nicht umgesetzt, sondern ausgesetzt. Dabei stand die Überlegung im Raume, die Friedhofskapelle durch einen Trägerverein zu sanieren bzw. zu unterhalten. Die Stadt wollte das Gebäude an einen noch zu gründenden Trägerverein verkaufen und dann zurück mieten. Für die Sanierungskosten sollte der Trägerverein eine „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 13.200 Euro erhalten (Ratsbeschluss vom 04.06.2015, Vorlage XVII/0721, B01 / S01). Dabei wollten die potentiellen Gründer allerdings das BesucherWC, dass bereits vor dem HSK-Beschluss dauerhaft geschlossen worden war, aufgrund der Reinigungskosten nicht in eigener Kostenträgerschaft anbieten. Die Gründung eines Förder- und Betreibervereins konnte jedoch in der Folgezeit nicht umgesetzt werden. In der Bevölkerung gibt es ein starkes Interesse an dem Erhalt der Kapelle und der Wiederinbetriebnahme der Toilettenanlage. Das zeigt auch die von BürgerInnen initiierte Unterschriftenaktion im vergangenen Jahr. Wir wollen unter dem beantragten Tagesordnungspunkt eine Diskussion anregen, wie weiter mit dem Konsolidierungsbeschluss verfahren werden kann, auch im Zusammenhang mit dem von der Verwaltung angekündigtem Qualitätssteigerung- und Entwicklungskonzeptes QEK. Welche Folgen hätte eine Aufhebung des Beschlusses? Inwieweit stehen die in dem oben angeführten Ratsbeschluss freigegebenen Mittel (finanziert aus dem Grobe-Erbe, aufgestockt auf 15.000 Euro) zur Anschubfinanzierung für die Sanierung der Kapelle durch die Stadt selber zur Verfügung? Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten veranschlagt die Sanierungskosten deutlich geringer als 2011 von der Verwaltung angegeben. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu diesem Gutachten und eine Kostenabschätzung, welche finanziellen Auswirkungen für die Stadt und gegebenenfalls für die Friedhofsgebühren entstehen, bei:
1.) Sanierung und Nutzung der Kapelle als Trauerraum
2.) Sanierung und (Wieder) Inbetriebnahme der Toilettenanlage“
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