Aufgrund fehlenden Personals bei der Stadt müssen Fachfirmen beauftragt werden
BARSINGHAUSEN (red). Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 100.000 EUR zustimmen müssen. Diese Mehrausgaben sind notwendig, um Aufträge zur Ermittlung der Grundlagen für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren zu vergeben. Hintergrund ist, dass die Gebührensatzungen vom Nieders. Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden sind. Dabei hat das Gericht seine seit Jahrzehnten bestehende Rechtsprechung aufgegeben und neue Grundsätze zur Ermittlung der Gebühren entwickelt. Diese äußerst kleinteiligen Vorgaben auf alle von der Stadt gereinigten Straßen anzuwenden, wird einen erheblichen manuellen Aufwand erfordern. Hierfür verfügt die Stadt über keinerlei Personal. Dazu kommt noch ein großer Zeitdruck, da die Neukalkulation bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Dies ist mit eigenem Personal nicht zu schaffen. Wir müssen daher kurzfristig Fachfirmen beauftragen erläuterte Bürgermeister Lahmann der weiter darauf hinwies, dass die zusätzlichen Kosten in die Gebühren eingerechnet werden können. Die Folgen der Urteile des Oberverwaltungsgerichts seien daher von allen Gebühren- bzw. Steuerzahlern zu tragen. Das Oberverwaltungsgericht will größere Gerechtigkeit erreichen, bewirkt aber, dass letztlich die Bürger insgesamt stärker belastet werden müssen. Angesicht der landesweit sehr oft beklagten Straßenreinigungsgebührensatzungen mit immer wieder neuen Vorgaben der Gerichte stellt sich für den Bürgermeister die Frage, ob solche Satzungen überhaupt noch rechtssicher beschlossen werden können. Er habe daher das Thema bereits in die Gremien des Nieders. Städtetages gebracht, um eine Positionierung der kommunalen Spitzenverbände zu erreichen. Der Landesgesetzgeber sei dringend gefordert, hier praktikable gesetzliche Lösungen zu schaffen oder, in letzter Konsequenz, die Straßenreinigungsgebühren abzuschaffen, so Bürgermeister Lahmann.