Vogelgrippe: Aufstallungspflicht für Geflügelhalter gilt weiterhin

REGION HANNOVER (red).

Nachdem die Beobachtungsgebiete und der Sperrbezirk in der Region Hannover zum Schutz vor der Verbreitung von Vogelgrippe aufgehoben werden konnten, weist der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover darauf hin, dass weiterhin die Aufstallungspflicht in der gesamten Region Hannover gilt. Geflügelhalterinnen und -halter sind auch weiterhin verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung (z.B. einer Plane) mit seitlicher Begrenzung durch beispielsweise einen Zaun zu halten. „Die Stallpflicht ist ein wichtiges Mittel zum Schutz der Tiere vor einer Infektion, ebenso wie die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Hausgeflügelbestände. Dazu gehören Desinfektionsmaßnahmen, der Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten der Ställe und die sichere Lagerung von Einstreu und Futtermitteln“, sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Fachbereich Gesundheit der Region. Durch die strikte Einhaltung der Aufstallungspflicht und der erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen schützen die Geflügelhalterinnen und -halter nicht nur ihre eigenen Bestände vor der Einschleppung des Erregers der Vogelgrippe. Die Maßnahmen sorgen darüber hinaus auch für eine Unterbrechung des Infektionsgeschehens. „Die Situation ist nach wie vor angespannt und erfordert die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen“, so Dr. Spieler. Auf die Kennzeichnung von Hühnereiern kann die Aufstallungspflicht Auswirkungen haben: Eier aus Freilandhaltung dürfen für einen Zeitraum von zwölf Wochen ab Inkrafttreten der Aufstallungspflicht weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Da die allgemeine Aufstallungspflicht in der Region Hannover am 16. November 2016 in Kraft trat, endet der Zeitraum von zwölf Wochen ohne Kenntlichmachung für die Hühnereier am 8. Februar 2017. Sollte die Aufstallungspflicht länger als zwölf Wochen in Kraft bleiben, müssen die Eier dann als „Eier aus Bodenhaltung“ gekennzeichnet werden. Die Anforderungen an die Bodenhaltung und an die Freilandhaltung von Legehennen stimmen – mit Ausnahme des Zugangs zu einer im Freien gelegenen Auslauffläche – überein. „Auf Grund der ausführlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gründe und die Art der Beschränkungen ist eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen“, sagt Dr. Spieler weiter. Die Region Hannover informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig über eine Verlängerung der Aufstallungspflicht über den Februar 2017 hinaus. In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht beantragt werden. Aktuelle Informationen sowie Ausnahmeanträge sind auf www.hannover.de/vogelgrippe abrufbar. In den 20 Umlandkommunen der Region Hannover sind derzeit 1.611 Geflügelhalter mit einem Gesamtbestand von 469.242 Tieren registriert.