Vor der Ausweisung von Windenergie-Flächen in Barsinghausen müssen rechtliche Fragen geklärt werden

Noch kann die Stadt Vorrangflächen in eigener Regie planen / Mögliche Standorte werden durch Flugzonen und den Grundwasserschutz eingegrenzt / „Basche erneuerbar“: Brauchen acht bis zwölf Windenergieanlagen

BARSINGHAUSEN (ta). Nicht ganz ohne eigene Schuld tritt die Weiterentwicklung der Windenergie der Stadt Barsinghausen seit Jahren auf der Stelle. Auf dem Mühlenberg zwischen Ostermunzel und Holtensen wurde ein anvisiertes Repowering-Projekt von bestehenden Anlagen nie realisiert und gegen das alte Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) „Windenergie“ der Region Hannover, das unter anderem einen Windpark zwischen Egestorf und Langreder vorsah, hatte unter anderen die Stadt Barsinghausen erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklagt. Nun ist die Stadt bei der Ausweisung von Flächen durchaus unter Zugzwang geraten. Die Kommunen haben das Recht, eigene Standorte für die Windkraft zu benennen, tun sie das nicht oder die Flächen erweisen sich aufgrund der Vorgaben als zu klein, geht die Planung in die Hand der Region Hannover über. Vor knapp einem Jahr hatte die Stadt noch die Flächen in der Feldmark zwischen Egestorf und Langreder, zwischen Holtensen und Ostermunzel sowie ein Gebiet nordöstlich von Ostermunzel als mögliche Standorte genannt. Schon damals war klar, dass die Möglichkeiten Barsinghausens bei der Suche nach Flächen für Windenergieanlagen durch die Flugzonen des Flughafens Hannover-Langenhagen und den Fliegerhorst Wunstorf eingegrenzt sind. Ein vortragender Sachverständiger hatte die Stadt davor gewarnt, geringere Flächengrößen für die Windenergie auszuweisen, sonst drohe der Verlust der Gestaltungshoheit. Im gestrigen Bauausschuss hatte die CDU-Fraktion die Stadtverwaltung aufgefordert, Orientierungsmaßnahmen darzustellen und dabei die Einschränkungen durch den Grundwasserschutz und die Flugzonen sowie das geplante neue RROP der Region Hannover einzubeziehen. Baudirektor Ingo Ellerkamp sagte die Rechtslage sei noch nicht sicher. Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Windenergie sei überragend und inzwischen liege auch die fünfte Änderung des RROP der Region vor, aber es könne durchaus sein, dass sich das Teilflächenziel der Region noch nach oben bewege. Wenn die Stadt den vorgegebenen Flächenbeitrag nicht erfülle, seien Windkraftanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten möglich. Noch sei Barsinghausen aber in der Lage, aktiv die Vorrangflächen selber zu planen. Dabei würden sich die Potentialflächen durch die Tabuzonen ergeben. Ellerkamp berichtete weiter, dass die Region Hannover hinsichtlich des RROP im Mai über das Beteiligungsverfahren entscheide und wohl im Dezember diesen Jahres einen Satzungsbeschluss herbeiführen werde. Die Stadt Barsinghausen wolle das RROP begleiten, offene Fragen klären und dann Flächen für die Windenergie ausweisen.

Udo Sahling, Vorsitzender des Vereins „Basche erneuerbar“, bemängelte, dass in Barsinghausen bislang kaum Vorrangflächen ausgewiesen seien. Sein Verein verfolge das Ziel, die Solar- und Windenergie in Barsinghausen rasch nach vorne zu bringen, aber „dafür müssen wir große Schritte gehen“. Man brauche eigentlich acht bis zwölf neue Windenergieanlagen, so Sahling, völlig verschwunden sei aber die große Vorrangfläche auf dem Mühlenberg. Hier sei ein klärendes Gespräch mit der Region Hannover unbedingt nötig. Sollte es mit der Region keine Einigung geben, sollte die Stadt ein Sondergebiet für die Nutzung von Windenergie ausweisen. Sahling erneuerte die Forderung, dass auf dem Mühlenberg größere Anlagen etabliert werden müssten.

Fotos: ta / Gerheide Knüttel