Vorerst keine Lockerungen: Bürgermeister Schünhof ruft zur Achtsamkeit auf

BARSINGHAUSEN (red).

Barsinghausens Bürgermeister Henning Schünhof ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die bevorstehenden Feiertage mit Augenmaß zu genießen. „Die Infektionszahlen haben sich in den vergangenen Tagen sehr positiv entwickelt“, sagte der Verwaltungschef mit Blick auf den vom Robert-Koch-Institut ermittelten Inzidenzwert, der am Mittwoch in der Region Hannover unter dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen hat. Diese für ihn sehr erfreuliche Entwicklung solle aber nicht zur Nachlässigkeit verführen. „Um diesen Trend fortsetzen zu können, ist es jetzt wichtig, das gebotene Maß an Achtsamkeit zu üben“, betonte er. Gleichwohl könne er den Wunsch vieler Barsinghäuserinnen und Barsinghäuser nachvollziehen, die anstehenden freien Tage gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten verbringen zu wollen. „Bei allem Verständnis für dieses Anliegen appelliere ich an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, die notwendige Zurückhaltung zu üben.“ Zugleich verwies der Bürgermeister darauf, dass mit dem Unterschreiten der Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche nicht automatisch weitere Lockerungen verbunden seien. „Erst wenn dieser Wert regionsweit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen– unterbrochen durch Feier- und Sonntage –unterschritten wird und dies von der Region durch eine entsprechende Allgemeinverfügung festgestellt wird, können wir weitere Schritte zurück zu Normalität gehen.“ Daher müssen beispielsweise Restaurants und Biergärten zumindest bis Mitte nächster Woche geschlossen bleiben. Ähnlich sieht es nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold auch bei den Kontaktbeschränkungen aus. „Weiterhin gilt die Regelung, dass nur Treffen mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt möglich sind.“ Erst wenn per Allgemeinverfügung festgestellt werde, dass die Region Hannover nicht mehr als Hochinzidenzkommune gelte, treten Lockerungen in Kraft. Allerdings gebe es zwei Ausnahmen von der Kontaktbeschränkung auf maximal eine Person aus einem anderen Haushalt. Eine dieser Ausnahmen liege vor, wenn die weiteren Personen entweder vollständig geimpft worden sind und die Impfung länger als 14 Tage zurückliegt. „Die zweite Voraussetzung für eine solche Ausnahme besteht dann, wenn die betreffenden Personen von einer Corona-Infektion genesen sind und der PCR-Test älter als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist“, so die Ordnungsamtsleiterin abschließend.

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