Vorstandsmitglieder von Haus & Grund Barsinghausen werden in ihren Ämtern bestätigt

Gebührenbescheide für den Straßenausbau werden nicht erwartet

BARSINGHAUSEN (red). Der Haus & Grundeigentümerverein Barsinghausen e.V. wird zukünftig seine Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung in das Frühjahr vorverlegen. In der Vergangenheit wurde die Jahreshauptversammlung stets im September abgehalten. Es wurde dann ein Wirtschaftsplan für das übernächste Jahr genehmigt. Abzurechnen war aber über das zurückliegende Jahr. Dies halten wir nunmehr aus wirtschaftlichen   Gründen für schwer vermittelbar. Der Verein möchte also folglich im ersten Quartal des Folgejahres über das abgelaufene Jahr abrechnen und den Wirtschaftsplan dann auch nur für das laufende Jahr beschließen. Da man nach einen halben Jahr nicht sofort wieder eine Jahreshauptversammlung durchführen kann, hat sich der Vorstand dazu entschieden, in diesem Jahr nach 9 Monaten eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die nächste Jahreshauptversammlung wird im März/April nächsten Jahres stattfinden. Ab dem Jahr 2020 wird dann jährlich im Frühjahr die Jahreshauptversammlung stattfinden. Im Herbst wird der Verein entsprechende Veranstaltungen durchführen und hier mindestens eine Herbstveranstaltung pro Jahr durchführen. Weitere Veranstaltungen werden bei Vorliegen entsprechender Themen und Interessen selbstverständlich stattfinden. Diplomingenieur Ricky Jark informierte die Anwesenden zudem über Möglichkeiten der Stromselbstversorgung durch Photovoltaikanlage und Batteriespeicher. 

Wahlen zum Vorstand/Kassenprüfer: Die Vorstandsmitglieder Carsten Becker, Uwe Borsum und Walter Krull wurden von der Versammlung bestätigt und für 4 Jahre wiedergewählt. Auch die Kassenprüfer Anna Brigulla, Harald Dau und Oliver Borcherding wurden für weitere zwei Jahr wiedergewählt. 

Wirtschaftliche Situation des Vereins: Der Verein befindet sich aufgrund der guten Planung des vorangegangenen Vorstandes und der Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten nunmehr in wirtschaftlich ausgezeichnetem Zustand. Es ist ein stattliches Vermögen vorhanden, welches es dem Vorstand gestattet, auch in die Vereinsarbeit zu investieren. 

Anzahl der Mitglieder: 

Höchststand 2017:   658 Mitglieder

Stand 04.05.2018 :   641 Mitglieder 

Das Problem der Überalterung des Vereins und der mangelnden Bereitschaft neuer Haus- und Grundeigentümer, insbesondere derer aus dem Neubaugebieten, in dem Verein einzutreten, hat ausschließlich wirtschaftliche Gründe. Dabei ist die Mitgliedschaft bei Haus- und Grund gar nicht so schlecht. Immerhin werden in den einschlägigen Baumärkten und einer Vielzahl anderer Geschäfte Vereinsmitgliedern Rabatte  gewährt, die über die hausinternen Rabatte hinausgehen. Schon bei einem jährlichen Einkauf von einigen 100 Euro, kann sich die Mitgliedschaft amortisieren. 

Aktuelle Probleme: Grundsteuererhöhung 

Nach Rücksprache mit der Stadt Barsinghausen wird mit Rücksicht darauf, dass die Grundsteuerbemessungsgrundlagen nicht mehr zutreffend sind, davon Abstand genommen, die Grundsteuern zu erhöhen. Dieser Ausschluss der Erhöhung wird so lange beibehalten, bis es eine neue Grundlage gibt, auf der der Grundsteuermessbetrag erhoben werden darf. Man geht derzeit bei der Stadt davon aus, dass dies möglicherweise für die Neufassung aller Grundstücke noch 3 bis 5 Jahre nach Beschlussfassung über die Änderung des Grundsteuermessbetrages andauern wird. Die Stadt Barsinghausen sieht eine Grundsteuererhöhung unbeschadet der Neuregelung zu den Bemessungsgrundlagen weder für 18/19, noch für das Haushaltsjahr 19/20 vor. Die Haushaltsvorlagen waren ausreichend versorgt und die Neuberechnung der Bemessungsgrundlagen wird in jedem Fall dazu führen, dass die Stadt über keine Mehreinnahmen aus der Grundsteuer verfügen wird. Es kann aber im Einzelfall zu Mehr- oder Weniger- Zahlungen kommen. 

Straßenausbaubeiträge: Es gibt derzeit keine Bestrebungen, dass in absehbarer Zeit Gebührenbescheide erlassen werden. 

Straßenreinigungsgebühr: Hier hat man jetzt ein neues ein System eingeführt. Es wird in den nächsten Tagen den Eigentümern zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist die Grundstücksgröße. Daraus zieht man die Quadratwurzeln und legt dieses für die Flächenberechnung zugrunde. Den Betragsbescheiden werden entsprechende Informationen beigefügt. Haus & Grund hat zugesagt, ggf. eine Informationsveranstaltung durchzuführen.