Warnung vor kostenpflichtigen Gewerberegistereinträgen

BARSINGHAUSEN (red).

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Barsinghausen daraufhin, dass derzeit bei mindestens einem Barsinghäuser Gewerbebetrieb eine gewerbliche Eintragungsofferte für ein kostenpflichtiges Onlinegewerberegister erfolgt ist. Durch einen Bezug zu Barsinghausen im Namen sowie durch einen amtlich erscheinenden Vordruck wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine offizielle Aufforderung der Stadt Barsinghausen handelt. Dem ist nicht so. Die Stadt Barsinghausen warnt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden ausdrücklich vor solchen amtlich erscheinenden Beauftragungen. Oftmals ist erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im sogenannten „Kleingedruckten“ ersichtlich, dass es sich um eine kostenpflichtige Eintragung handelt, die meist im hohen dreistelligen Bereich liegt. Da diese Eintragungen in der Regel für mehrere Jahre gelten und, sollten diese nicht gekündigt werden, sich automatisch verlängern, entsteht für einen längeren Zeitraum eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Aufforderungen der Stadt Barsinghausen zur gewerblichen An-, Ab oder Ummeldung erfolgen grundsätzlich über ein amtliches Schreiben mit dem Kopfbogen der Stadt Barsinghausen. Sollten Sie sich unsicher sein, so kontaktieren Sie den Fachdienst I/1 – Ordnungswesen und Verkehr. Nähere Informationen zu Gewerbemeldungen können der Homepage der Stadt Barsinghausen entnommen werden.