„Was haben Straßenausbaubeiträge mit Lebensqualität zu tun?“

Das fragt Hans-Joachim Tlgner in seinem Leserbrief

BARSINGHAUSEN (red). „Die Kommunen und Landespolitiker argumentieren, wenn die Anliegerstraßen saniert werden, steigt die Lebensqualität der Immobilienbesitzer, denn von den anderen wird nicht gesprochen. Denn nur deren Lebensqualität kann gesteigert werden, denn nur sie bezahlen die Kosten. Die Mieter haben keine Lebensqualtätssteigerung, so sagt es die Politik. So argumentieren auch verschiedene Rechtsanwälte und selbsternannte Experten in ihren Aufsätzen. Es wird behauptet: „Über die Straßenausbaubeiträge wird der Aufwand der Kommunen für gesetzlich definierte Straßenausbaumaßnahmen refinanziert“. Bisher könnte man noch folgen. Aber es geht weiter: „Insoweit handelt es sich um öffentliche Abgaben, die die Grundstücksbesitzer zu leisten haben, denen eine konkrete greifbare Gegenleistung gegenübersteht, die nur den Grundstücksbesitzern in Form einer Steigerung der Lebensqualität gegenübersteht“. Man staune nur den Grundstückseigentümer, extra ausdrücklich schriftlich erwähnt. Jetzt stellt sich doch die Frage: Was ist Lebensqualität? Üblicherweise versteht man  unter Qualität des Lebens vor allem den Grad des subjektiven Wohlbefinden einer einzelnen Person oder einer Gruppe von Menschen. Ein wichtiger Faktor ist hierbei der materielle Lebensstandard. Daneben gibt es aber noch einige weitere Faktoren mit dem Einfluss auf Glück und Zufriedenheit, z.B. Bildung, Berufschancen, sozialer Status, Gesundheit und andere. Lebensqualität stellt ein grundlegendes Thema in Philosophie, Medizin, Religion und Wirtschaft dar. Die Politik kann somit nicht bestimmen, das die Sanierung von Anliegerstraßen die Lebensqualität der Immobilienbesitzer steigert. Dies ist eine absurde Einstellung und Verdummung. Es gibt nirgendswo eine Definition dazu, auch nicht im Internet. Der Begriff der Steigerung der Lebensqualität nur für Hausbesitzer durch die Sanierung der Anliegerstraßen wird nur in Gerichtsurteilen erwähnt und ist nur ein fiktiver Rechtsbegriff, der nirgends greifbar noch definiert ist. Mit anderen Worten, dies ist politischer und rechtswissenschaftlicher Unsinn. Warum spricht man hier nur von Lebensqualität der Hausbesitzer, denn nur diese werden zur Kasse gebeten. Würde man auch die Mieter erwähnen, würde dies ja alle betreffen, denn dann müssten ja alle bezahlen. Dies ist nach den Richtlinien natürlich ausgeschlossen. Aber benutzen nicht „Alle“ die Straßen und steht nicht im Verkehrsgesetz: „Die Straßen sind von allen zu benutzen“. Mit Allen sind aber nur die Hausbesitzer gemeint. Das ist die Definition für „ALLE“.“

Hans Joachim Tilgner, Hohenbostel

 

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