Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten

Die Siedlergemeinschaft Barsinghausen lädt zu einer Infoveranstaltung ein

BARSINGHAUSEN (red). Wie hoch darf die Hecke des Nachbarn sein und wer muss den Zaun streichen? An dieser Frage ist schon manche gute Nachbarschaft zerbrochen. Und zu häufig müssen die Gerichte über solche Streitfragen entscheiden.
So sollten Grundstückseigentümer beispielsweise schon beim Pflanzen eines Bäumchens daran denken, dass daraus mal ein Baum wird, der – je nach Höhe – einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze erhalten muss! Geregelt ist auch, wem die Äpfel gehören an dem Ast, der aufs Grundstück des Nachbarn hinüber ragt.
Die Siedlergemeinschaft Barsinghausen e.V. lädt alle am Thema Interessierten zu einer informativen Vortragsveranstaltung für Donnerstag, den 18. September 2014 um 19:30 Uhr in die Aula der Adolf-Grimme-Schule, Langenäcker 38, herzlich ein.
Der Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V. – Herr Tibor Herczeg – wird uns das Nachbarrecht in Niedersachsen näher bringen.
Die Veranstaltung ist offen für jedermann, der Eintritt ist frei