Wasserverband senkt den Wasserpreis nach kartellrechtlicher Prüfung

REGION (red).

Geschäftsleitung und Verbandsvorsteher vom Wasserverband Garbsen-Neustadt (v.li.): Stellv. Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Sebastian Kratz, Verbandsvorsteher Wilfried Aick, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Stephan Schumüller

Nach landesweitem Vergleich der Wasserpreise des Jahres 2019 hat die Landeskartellbehörde (LKB) neben anderen Wasserversorgern in Niedersachsen den Wasserpreis des WVGN eingehend untersucht. Nach dem Austausch von Daten wurden in den Jahren 2022 und 2023 Verhandlungen zum Wasserpreis des Verbandes geführt. Der WVGN hat sich nun mit der Landeskartellbehörde Niedersachsen auf einen Vergleich geeinigt, der eine Senkung des Arbeitspreises für das Jahr 2024 auf 1,78 €/m³ vorsieht und in den Jahren 2025 und 2026 konstant bleibt. Die Kartellbehörde legt dem Preisvergleich eine juristische Sichtweise zugrunde, nach der Wasserversorger ähnlicher Struktur stets vergleichbar sind und daher ähnliche Preise haben müssen. Höhere Preise legen den Verdacht nahe, dass die Monopolsituation missbraucht würde. Lediglich abweichende, vom Versorgungsunternehmen nicht beeinflussbare Umstände, könnten unterschiedliche Preise rechtfertigen. Dieses sind vom Versorgungsunternehmen darzulegen.

Für den Vergleich des WVGN wurden von der LKB die Wasserversorger mit den niedrigsten Preisen (2019) in Niedersachsen herangezogen. In den Gesprächen konnte dargelegt werden, dass einige abweichende Umstände höhere Preise des WVGN rechtfertigen. Der Verband orientiert sich im Sinne einer nachhaltigen langfristigen Betriebsführung an den technischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Dem liegt das Konzept zum mittel- und langfristigen Erhalt der Versorgungsinfrastruktur zugrunde:
• Mit einem Anlagenerneuerungskonzept wird seit 2012 rechtzeitig der Anlagenalterung vorgebeugt. Ca. 50 % der Anlagen des Verbandes stammen aus den Jahren zwischen 1960 und 1970. Weitere 20% aus den Jahren 1970 bis 1980 und weisen daher ein Alter von rd. 50 bis 60 Jahren auf. Die damals verwendeten Materialen und Baustoffe lassen je nach Beanspruchung und Einsatzbedingungen nur eine Nutzungsdauer von 50-80 Jahren zu.
• Der Lebenszyklus der Anlagen erfordert ein langfristiges Konzept und eine kontinuierliche Umsetzung mit entsprechender Finanzierung. Ein Vergleich zu einem Stichtag, wie ihn die Kartellbehörde vornimmt, kann bei Investitionszeiträumen von 50 bis 100 Jahren nur eine Momentaufnahme sein, die keine sinnvollen Schlüsse zulässt.
• Der Verband hat seit seiner Gründung nur ein geringes Eigenkapital.
• Der Verband arbeitet ohne Gewinnerzielung und -ausschüttung. Sämtliche finanziellen Mittel werden für den Unterhalt und Betrieb der Anlagen verwendet.
• Diverse Prüfungen (Aufsicht der Region Hannover, Wasserverbandstag, Wirtschaftsprüfer, Qualitätsmanagement) haben keine Beanstandungen ergeben und unterstützen die Sichtweise der rechtzeitigen und regelmäßigen Anlagenerneuerung, die einen angemessenen Wasserpreis verlangt. Den Argumenten des WVGN konnte sich die LKB nicht vollständig anschließen, da die juristische Betrachtung (Rechtsprechung des BGH von 2012) auch Versorgern mit den niedrigsten Wasserpreisen eine ausreichende Instandhaltung unterstellt. Der WVGN hat mit seiner bisherigen Strategie und Preispolitik versucht, die technisch und wirtschaftlich kurzfristig ausgerichteten Entwicklungen anderer Infrastrukturbereiche in Deutschland zu vermeiden und gleichzeitig dem Klimawandel Rechnung zu tragen. Die Preissenkung bedeutet für den WVGN niedrigere Erlöse und damit die Senkung von Aufwendungen. Diese können nur durch Reduzierung bzw. Verschiebung von notwendigen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen in dem dreijährigen Vergleichszeitraum erreicht werden. Die im Grundsatz unstrittige Sanierungsstrategie des Verbandes wird danach fortgesetzt. Auch jüngste, teilweise erheblichen Wasserpreissteigerungen bei anderen Wasserversorgern (auch die der Vergleichsunternehmen) bestätigen, dass der WVGN mit dem frühzeitigen Beginn der Anlagenerneuerung auf dem richtigen Weg ist. Nach Beendigung der Vergleichsvereinbarung ab 2027 sieht der WVGN die Notwendigkeit, die Preise wieder anzuheben. Um welchen Betrag, hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. der allgemeinen Preisentwicklung ab, und steht daher derzeit noch nicht fest.

Im Februar hatte der Verband die Abschläge für 2024 auf Basis der ursprünglichen Preise berechnet. Für den reduzierten Wasserpreis werden keine neuen Abschlagsforderungen versendet. Kunden die eine Reduzierung ihrer Abschläge wünschen, können dies über das Kundencenter des WVGN unter E-Mail Service@wvgn.de oder Telefon 05137 8799-0 veranlassen. Für einen Jahresverbrauch von 144 m³ (3 Personenhaushalt) betragen die jährlichen Einsparungen 42,- €, was eine Reduzierung um 14 € je Abschlagstermin bedeutet. Bei Nicht-Änderung wird der höhere Abschlag mit der Forderung aus der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

Foto: Wasserverband Garbsen-Neustadt