Weitere Unterstützung für Gewerbetreibende auf den Weg gebracht

BARSINGHAUSEN (red).

Wie Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller unter Verweis auf Meldungen des Niedersächsischen Städtetages mitteilt, haben sich das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium des Bundes auf eine Erweiterung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III verständigt. „Als Förderperiode wird der Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 benannt“, wie Dr. Thomas Müller weiter ausführt. Eine Antragstellung soll dem Wirtschaftsförderer zufolge ab Februar möglich sein, reguläre Auszahlungen sollen im März 2021 erfolgen. „Für viele Unternehmen ist in der momentanen Situation eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung sehr wichtig“, freute er sich über die jetzt beschlossenen Schritte. „Neu ist, dass es einheitliche Kriterien für die Auszahlung gibt. Das heißt konkret: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Die monatliche Förderhöchstgrenze wird auf 500.000 Euro angehoben“, skizziert er die Neuerungen. Eine Beantragung der Überbrückungshilfe III müsse weiterhin über sogenannte Prüfende Dritte, also beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, zu erfolgen. Nach den Worten Müllers besteht eine weitere Neuerung darin, „dass es gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen wie für den Einzelhandel oder die Reisebranche gibt“. So werde der Wertverlust für unverkäufliche Waren und Saisonwaren der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt.Ebenso können Investitionen für die bauliche Modernisierung, Umsetzung von Hygienekonzepten und Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden. „Dazu gehören unter anderem Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops“, nennt der Wirtschaftsförderer ein Beispiel. Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf den Seiten des BMF oder des BMWiunter der Adresse www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichte r/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.htmlund www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf? blob=publicationFile&v=4 zu finden. Bei Fragen zu den Hilfsprogrammen steht der Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller auch unter der E-Mail-Adresse thomas.mueller@stadt-barsinghausen.de zur Verfügung. Soloselbständige sollen eine Sonderhilfe, also eine einmalige sogenannte „Neustarthilfe“ als Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 € erhalten können. Für Soloselbständige ist unter der Telefonnummer 030 / 120021034 eine spezielle Hotline eingerichtet worden. Auch für prüfende Dritte, die für die Unternehmen die Überbrückungshilfen beantragen müssen, ist unter der Telefonnummer 030 / 5268 5087 eine spezielle Kontaktmöglichkeit geschaffen worden.

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