Weiterer Baustein für mehr Kita-Fachkräfte auf den Weg gebracht

NIEDERSACHSEN (red).

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung einem Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege regelt nun das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung: Zum Kindergartenjahr 2023/2024 kann Trägern von Kindertagesstätten auf Antrag eine besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung in Höhe von jährlich 20 000 Euro gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Personen sich in einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung oder einem tätigkeitsbegleitenden Studium mit dem Ziel der Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege befinden. Sie müssen neben ihrer Ausbildung regelmäßig in einer Kindergartengruppe oder in einer altersstufenübergreifenden Gruppe mit überwiegend Kindergartenkindern eingesetzt werden. Fördermöglichkeiten für Auszubildende in Teilzeit bestanden und bestehen bisher schon bis zum 31.07.2023 über die Richtlinie „Qualität in Kitas“. Diese Finanzierung soll nun auf gesetzlicher Grundlage nahtlos ab dem 01.08.2023 fortgesetzt werden. Dabei wird berücksichtigt, dass mit der Finanzhilfepauschale auch Sachkosten und Verfügungsstunden für die Praxisanleitung der Auszubildenden finanziert werden können.

Kurz vor der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) am 7. Juli 2021 hatten die Regierungsfraktionen einen Änderungsvorschlag vorgelegt, mit dem eine Regelung über die Einführung einer besonderen Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung vorgeschlagen worden ist. Der Niedersächsische Landtag hat den Gesetzentwurf mit dem Änderungsvorschlag angenommen. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Änderung im NKiTaG konnte die damals zeitgleich geänderte Durchführungsverordnung für das NKiTaG nicht mehr an die letzte Gesetzesänderung angepasst werden. Dies soll jetzt nachgeholt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung an die bisherige Verwaltungspraxis hinsichtlich der Regelungen zu Kleinen Kindertagestätten und der Qualifikationsanforderungen für die pädagogischen Fachkräfte, die als Fachberatung Sprache eingesetzt werden dürfen. Nach dem Abschluss der Verbandsbeteiligung und dem Austausch aller Argumente wird der Landesregierung der Änderungsentwurf der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

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