Wichtige Hinweise zum Winterdienst in Barsinghausen

BARSINGHAUSEN (red).

Auf Grund der aktuellen Witterungslage und einer Vielzahl von Fragen hat die Stadtverwaltung die Informationen zum Winterdienst nochmals für die Bürgerinnen und Bürger gebündelt.

Allgemeines zum Winterdienst: Das Straßennetz der Stadt Barsinghausen hat eine Gesamtlänge von etwa 120 Kilometern. Für den Winterdienst stehen acht angemietete Räumfahrzeuge zur Verfügung. Während des Winterdienstes sind die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Barsinghausen für die Bürger im Einsatz und räumen Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Gehwege frei, bei denen die Stadt Barsinghausen selber verpflichteter anliegender Grundstückseigentümer ist (vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen). Die Fahrbahnen und Radwege der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden vom Land Niedersachsen bzw. der Region Hannover geräumt.

Schneeräumung gemäß Prioritätenliste: Die Straßen, in denen geräumt wird, werden nach einer Prioritätenliste vom Schnee befreit und bei Bedarf gestreut. Oberste Priorität in der Liste weisen Straßen auf, die eine hohe Verkehrsbedeutung haben und Hangstraßen aufgrund eines erhöhten Unfallrisikos. Erst wenn diese Straßen geräumt sind, werden die Nebenstraßen geräumt. Eine gleichzeitige Räumung aller Straßen ist nicht möglich. Bei einsetzendem Tauwetter kann es sogar passieren, dass diese Straßen von den Räumfahrzeugen nicht mehr befahren werden.

Räumung durch die Winterdienstfahrzeuge: Bei Schneefall werden die Straßen mit großen Räumfahrzeugen befahren. Das Räumfahrzeug fährt den Witterungsbedingungen angepasst. Es muss eine bestimmte Geschwindigkeit haben, um den auf der Straße liegenden Schnee wegräumen zu können. In Seiten- und Nebenstraßen kann ein Räumfahrzeug nicht so schnell fahren wie auf Hauptstraßen, weil diese meistens enger sind. In einer Sackgasse ist die Räumung noch schwieriger, da die Räumfahrzeuge dort nicht wenden können. Durch parkende Fahrzeuge kann es passieren, dass das Räumfahrzeug eine Straße nicht räumen kann. Der Schneeschild des Räumfahrzeugs sorgt dafür, dass die Straßen vom Schnee befreit werden und räumt den Schnee an den Straßenrand. Bei Bedarf wird zeitgleich Salz gestreut, weil so verhindert werden soll, dass die übrig gebliebenen Schneereste wieder gefrieren. Das Streuen von Salz erfolgt allerdings nicht auf einer geschlossenen Schneedecke, da sonst die Gefahr eines Überfrierens der obersten Schicht besteht.

Das sollten Anlieger beachten:

  • Geh- und Radwege müssen in voller Breite geräumt und gestreut werden. Bei Straßen ohne Gehweg, z.B. verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“), muss ein ca. 1,50m breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes geräumt und gestreut werden. Diese Streu- und Räumpflicht besteht werktags von 7.00 Uhr bis 18.00Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
    Sollten Grundstückseigentümer nicht in der Lage sein, der Winterdienstpflicht nachzukommen, ist ggf. ein entsprechendes Fachunternehmen zu beauftragen.
  • Der Einsatz von Streusalz sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn also abstumpfende Mittel keinen Erfolg haben.
  • Das Streugut für die Räumung der Geh- und Radwege ist von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zu beschaffen und wird nicht von der Stadt Barsinghausen gestellt oder finanziert.
  • Ein unterlassener Winterdienst kann zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen und mit einer Geldbuße geahndet werden. Er führt außerdem zu Schadensersatzansprüchen von Beschädigten.
  • Es sollte vermieden werden, den Schnee des Gehweges in den Gossenbereich zu schieben. Am besten sollte dieser auf der Gehwegseite zu den Grundstücken gelagert werden. Somit ist gewährleistet, dass bei einsetzendem Tauwetter der geschmolzene Schnee schneller abfließen kann. Sollte der Schnee in der Gosse lagern, kann es außerdem passieren, dass das Räumfahrzeug diesen Schnee zurückschiebt und der Gehweg wieder mit Schnee belegt ist.
  • Da das Räumfahrzeug den Schnee in Richtung Fahrbahnrand schiebt, kann es insbesondere bei starken Schneefällen dazu kommen, dass die Einfahrten zu den Grundstücken zugeschoben werden. Es ist nicht möglich, dass der Winterdienst der Stadt Barsinghausen die Zufahrten anschließend wieder frei räumt.
  • Es müssen unbedingt eventuell vorhandene Hydranten im Gehweg freigelegt werden, damit die Feuerwehr im Brandfall diese auch schnell nutzen kann!

 

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