Harald Beckmann von der „Bürgerinitiative Soziale Straßen Sanierung und mehr (BISSS+)“ hat zum Thema einen Leserbrief geschrieben
BARSINGHAUSEN (red). „Barsinghausens Ratspolitik hat die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zuletzt auf den Druck der Öffentlichkeit hin außer Kraft gesetzt, sondern auch ein wenig aufgrund verwaltungsexterner Beratung. Erstaunlich ist, dass von 16 Bundesländern immer noch 5 Länder an der Belastung ihrer Gemeinde-Einwohner festhält. Niedersachsen gehört immer noch dazu. Der Rest der Länder hat sie komplett abgeschafft. Straßenverkehr ist rein rechtlich betrachtet, eine öffentliche Rechts-Dienstleistung, die jedermann zum Nutzen bereitgestellt wird, der seinen Anspruch auf Benutzung des Straßenverkehrs mit einem Nachweis belegen kann, wie z.B. mit einen Führerschein, Kraftfahrzeugschein usw.. In Niedersachsen wird den Bürgern diese Dienstleistung als „öffentliche Einrichtung“ verkauft, um Beiträge erheben zu können. Im Oktober ist Landtagswahl. Dann darf ein wenig mitentschieden werden, ob wir das glauben, was wir glauben sollen und ob wir die Formulare zur neuen Grundsteuer so ausgefüllt haben, dass man uns weiter glauben lässt, dass diese Steuer nicht teurer wird. Mit der Behauptung, dass Gemeindestraßen öffentliche Einrichtungen sind, werden wir nachweislich belogen. Mit der neuen Grundsteuer werden unsere Gemeindestraßen immer noch als öffentliche Einrichtungen dargestellt, wenngleich sie das gar nicht sind.“
Harald Beckmann (BISSS+), Barsinghausen
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