Wohnbaupläne fürs City-Center und an der Altenhofstraße: Stadt liegt noch keine statische Untersuchung vor

Ob die neue Wohnbebauung für die angrenzenden Bewohner in der Glocken- und Marktstraße zumutbar wäre, soll im Bebauungsplanverfahren geprüft werden  

Das „gelbe“ Gebäude mit neuen Eigentumswohnungen soll direkt auf dem Parkdeck des City-Centers errichtet werden. Die beiden Wohngebäude in blau und braun würden sehr eng an die Bestandsbauten in der Marktstraße und Glockenstraße heranreichen.

BARSINGHAUSEN (ta/red). Die Norddeutsche Wohnbau und Widdel Immobilien hatten als Projektgesellschaft „Neue Mitte Barsinghausen“ ihre Pläne im Februar im Bauausschuss vorgestellt. Im Rahmen des Projekts Neue Mitte wolle man zwei hohe Wohngebäude an der Altenhofstraße für altersgerechtes Wohnen (betreutes Wohnen und eine Tagespflege) errichten. Abgerissen werden müssten hierfür der ehemalige Lagerraum und der Anlieferungsbereich für die früheren Geschäfte sowie die frühere (Bühre-)Werkstatt. Gefällt werden müssen zudem die Bäume nördlich des ehemaligen Bühre-Geländes, denn hier solle eine neue Anwohnerstraße vom ehemaligen „Klosterkrug“ bis auf das City-Center-Parkdeck gebaut werden. Darüber hinaus plane die Projektgesellschaft auch die Errichtung eines Wohngebäudes mit Eigentumswohnungen direkt auf dem City-Center-Parkdeck. In den drei vorgesehenen Gebäudekomplexen sei die Schaffung von bis zu zirka 80 Wohneinheiten möglich. Flächen zum Parken von Fahrzeugen sollten im ehemaligen Kaufhaus unter dem Parkdeck entstehen.

Auf Nachfrage stellt das Bauamt der Stadt Barsinghausen jetzt klar, dass noch keine statische Untersuchung zur Tragfähigkeit und zur Bebauung des Parkdecks vorliege. Baudirektor Tobias Fischer sagt: „Im laufenden Bebauungsplanverfahren werden aktuell die nötigen Randbedingungen zur weiteren baulichen Nutzung der betroffenen Flächen definiert. Etwaige bautechnische Planungen obliegen hier zunächst dem Entwickler. Die Stadt Barsinghausen wird dann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu den tatsächlichen baulichen Veränderungen eingebunden. Mit dem Bauantrag für die Wohnbebauung ist vom Bauherrn eine Statik einzureichen, die dann auch von einem Ingenieur zu prüfen sein wird. Eine Prüfpflicht des Standsicherheitsnachweises würde nur bei Wohngebäuden bis zur Gebäudeklasse 3 mit einer Höhe von bis zu sieben Metern entfallen. Etwaige Schäden durch die Bautätigkeiten sind privatrechtlich zwischen den Beteiligten zu klären“, so Fischer.

Auch die Bewohner der Marktstraße sind direkt von dem Wohnbauprojekt betroffen.

Auf die Frage, ob die Realisierung von drei hohen Wohnkomplexen an der Altenhofstraße und auf dem City-Center-Parkdeck für die angrenzenden Anwohner in der Markt- und Glockenstraße aufgrund der angrenzenden Nähe überhaupt zumutbar wäre und ob mit der Realisierung des Projekts eine Minderung der Wohnqualität der bestehenden Wohneinheiten einhergehe, antwortet das städtische Bauamt: „Es ist genau die Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens, die Randbedingungen einer ordentlichen städtebaulichen Flächenentwicklung einschließlich der davon ausgehenden Wirkungen, wie z.B. Verkehr und Lärm, oder das Maß der baulichen Nutzung im Bestand und der Planung zu betrachten und über die entsprechenden Beteiligungen für die Öffentlichkeit transparent zu machen.“ Dem Vernehmen nach lehnen die Immobilieneigentümer der angrenzenden Marktstraße die Bebauungspläne strikt ab. Ab November werden sich der Bauausschuss und folgend der Rat wieder mit dem Wohnbauprojekt „Neue Mitte Barsinghausen“ befassen. Nach jetzigem Zeitplan soll dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit in die Wege geleitet werden.

Fotos: ta