Wohnungsdurchsuchung wegen Alkoholfahrt: Betrunkener war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

BARSINGHAUSEN (red).

Am Samstag, gegen 10 Uhr, meldet ein Zeuge, dass ein Fahrzeugführer mit seinem PKW vermutlich alkoholisiert fährt. Durch die Beamten kann zunächst über die Gegensprechanlagen mit dem mutmaßlichen Fahrzeugführer an dessen Wohnanschrift kommuniziert werden. Da die Wohnung von dem Fahrzeugführer nicht geöffnet wird, wird eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. Der 33-jährige Fahrzeugführer kann daraufhin schlafend in der Wohnung angetroffen werden. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,63 Promille. Außerdem ist der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Bei dem Fahrzeugführer wird eine Blutprobe durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.