„Zukunftsräume Niedersachsen“: Kulturfabrik „Krawatte“ hat einen Fuß im Förderprogramm

BARSINGHAUSEN (red).

„Ich freue mich, dass die Krawatte in das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgenommen wurde“, erklärt der Erste Stadtrat, Dr. Thomas Wolf. „Dies ermöglicht eine weitere Stärkung des soziokulturellen Zentrums in Barsinghausen.“ Das Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gewährt eine finanzielle Förderung für Projekte, die die Attraktivität und Lebendigkeit von Kommunen erhalten oder steigern können. Im Fokus stehen dabei besonders kleinere und mittlere kreisangehörige Kommunen. Um in das Programm aufgenommen zu werden, bekundete die Stadt Barsinghausen gegenüber dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung zunächst einmal ihr Interesse, ein „Zukunftsraum“ in Niedersachsen werden zu wollen. Das Ziel vor Ort soll der Ausbau und die Angebotserweiterung in der Kulturfabrik Krawatte sein. „Wir müssen für Kultur, Austausch und Miteinander attraktive Orte in der Stadt vorhalten“, so Wolf. In der Krawatte gebe es derzeit neben dem Raum für Kunstausstellungen und den Werkstätten der Kunstschule Noa Noa noch mehrere leerstehende und nicht sanierte Räume, die nach einem entsprechenden Umbau viele Möglichkeiten bieten würden. „Wir planen beispielsweise den Einbau einer Lehrküche mit einem kleinen Café als Treffpunkt sowie die Einrichtung einer Probebühne für Theater- und Schauspielkurse“, erklärt Bärbel Cronau-Kretzschmar, Vorstandsmitglied der Kulturfabrik. Auch der Ausbau eines Fotolabors für analoge Fotografie und eines Open-Space-Bereichs für Veranstaltungen inklusive Haustechnik sei angedacht. Doch mit der Interessensbekundung allein ist es nicht getan. Jetzt gilt es, einen vollständigen Projektantrag zu entwickeln, der das Vorhaben detailliert beschreibt, die Ziele genau erläutert und konkrete Projektziele benennt. Zudem muss dem Antrag ein Finanzierungs- und Zeitplan beigefügt werden. Die Auswahl der förderungsfähigen Projekte erfolgt dann durch das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung unter Beteiligung des jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschusses. Insgesamt stellt das Land Niedersachsen in den Jahren 2019 und 2020 zunächst fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme beträgt mindestens 75.000 Euro, höchstens aber 300.000 Euro. Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre.

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