Zutritt von Kunden: Baumarkt verstößt gegen Corona-Verordnung

BARSINGHAUSEN (red).

Am frühen Samstagnachmittag wird durch einen Hinweisgeber fernmündlich mitgeteilt, dass ein örtlicher Baumarkt für alle Kunden auf der gesamten Verkaufsfläche geöffnet habe und eine Kontrolle nach Privat- oder Gewerbekunden nicht stattfinden würde. Zudem könne sich Jedermann uneingeschränkt ohne Begleitpersonal dort bewegen und habe Zugriff auf das gesamte Regelsortiment. Auf der Internetpräsenz werde zudem unrichtiger Weise auf einen uneingeschränkten, nicht terminierten Zutritt in diesen Markt für alle Kunden an diesem Standort hingewiesen. Vor Ort werden Verstöße gegen die Durchführung von Bemusterungsterminen durch die eingesetzten Beamten festgestellt. Gegen die verantwortliche Marktleitung wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die aktuell gültige Nds. Corona-VO u.H.a. das IfSG eingeleitet. Dabei handelt es sich bereits um den dritten Verstoß innerhalb einer Woche, welcher den ermittelnden Behörden des Ordnungsamts Barsinghausen und der Polizei durch aufmerksame Bürger zugetragen wurde.