Zweiter Hilfsfonds für Vereine: Ausschuss stimmt für die Bereitstellung weiterer Mittel

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Bei einer Enthaltung hat der Ordnungs- und Ehrenamtsausschuss dafür gestimmt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Fördersumme iin Höhe von 72.324,38 Euro schnellstmöglich an die beantragenden Vereine auszuzahlen. Hintergrund: Der Rat der Stadt Barsinghausen hat mit Beschluss vom 7. Mai einen ersten Hilfsfonds zur Unterstützung der Barsinghäuser Vereine in der Corona-Krise aufgelegt. Die Anträge waren bis zum 31. Mai an die Verwaltung zu richten. Am 9. Juli entschied der Verwaltungsausschuss über die Auszahlung der Fördersumme in Höhe von 201.021 Euro. In der Zwischenzeit erreichten die Verwaltung weitere Anträge, da die Beschränkungen im Bereich der ehrenamtlich tätigen Vereine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiter Bestand haben und zahlreiche Vereine Einnahmeverluste durch nicht stattfindende Veranstaltungen oder Trainings verzeichnen. Aus diesem Grund wurde ein zweiter Hilfsfonds aufgelegt, die Antragsfrist endete am 31. August. Die Verwaltung erreichten bis zum Antragsstichtag 13 Anträge von Vereinen und Initiativen mit einer beantragten Gesamtfördersumme in Höhe von insgesamt 81.432,38 Euro. Die Modelleisenbahn-Freunde Hannover Land, der Chor „Chorus B“ sowie der Handballverein Barsinghausen machten Mehrkosten im Bereich der Hallenmiete geltend bzw. baten um Erlass der Kosten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beantragten Kosten in Höhe von 2.058 Euro nicht auszuzahlen, sondern stattdessen keine Mietgebühren in Rechnung zu stellen. Beim Chor „Chorus B“ aus Egestorf handelt es sich nicht um einen eingetragenen Verein, sondern um einen Zusammenschluss von Sängerinnen und Sängern, der in der jetzigen Form bereits seit Jahren Bestand hat. Der TSV Goltern beantragt u.a. die Übernahme der Pachtausfälle im Bereich der Vereinsgaststätte in Höhe von 4.000 Euro. Aktuell befindet sich der Verein in einem Rechtsstreit mit dem inzwischen ehemaligen Pächter wegen der ausbleibenden Zahlungen. Der Verwaltung liegt die Zusicherung seitens des Vereins vor, dass im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Verfahrens die Fördersumme zurückgezahlt wird, dies wird entsprechend auch im Zuwendungsbescheid vermerkt. Die Kunstschule Noa Noa bittet um Unterstützung durch die BBI beim Umzug von der Schulstraße an die Egestorfer Straße. Dies ist nicht möglich, daher wird die beantragte Summe in Höhe von 1.000 Euro in Ansatz gebracht. Zudem beantragt die Kunstschule 5.100 Euro als Ausfallbürgschaft zur Deckung der Personalkosten, sofern diese Kosten nicht bis zum Jahresende 2020 erwirtschaftet werden können. Der TSV Kirchdorf beantragt die komplette Kostenübernahme in Höhe von 7.000 Euro für den Bau eines Windfangs im äußeren Eingangsbereich der Vereinsgaststätte, um Besucherinnen und Besucher, die dort (coronabedingt) warten müssen, vor den Wettereinflüssen schützen zu können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens des TSV Kirchdorf ebenfalls ein Antrag auf Förderung des Projekts im Bereich der „investiven Sportförderung“ gestellt wurde. Die Verwaltung hat die Unterstützung aus Mitteln der Sportförderung jedoch abgelehnt, weil mit dem Bau des Windfangs nicht unmittelbar sportliche Zwecke erfüllt werden. Auch im Falle der Beantragung der Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung, da eine ausschließlich coronabedingte Notwendigkeit nicht klar erkennbar ist. Folglich ergibt sich eine auszuzahlende Fördersumme von 72.324,38 Euro. Ausreichende Mittel sind dafür nicht im Haushalt veranschlagt, die Verwaltung schlägt eine Deckung aus dem Bereich der Personalkosten vor. Die übrigen Voraussetzungen nach § 117 NKomVG sind gegeben.

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