Zwischenfrucht bleibt wichtigste Greening-Maßnahme

REGION/LAND (red).

300.246 Hektar ökologische Vorrangfläche (ÖVF, ungewichtet) haben die niedersächsischen Landwirte in den aktuellen Agraranträgen nach Meldung des Landwirtschaftsministeriums angegeben. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Deutschlandweit wurden 2016 insgesamt 1,377 Mio. Hektar ÖVF beantragt, 2015 waren es noch rund 10.000 Hektar weniger. Gesamtzahlen für 2017 liegen noch nicht vor. Die aktuellen Agraranträge mussten die Landwirte bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer einreichen. Demnach bleiben Zwischenfrüchte mit Abstand die beliebteste Gestaltung der ÖVF mit 263.391 Hektar. Untersaaten werden für 30.840 Hektar beantragt, Brachen und Stilllegungen  für 26.794 Hektar. Als ökologische Vorrangfläche gelten außerdem Blühstreifen und -flächen, Pufferstreifen, der Anbau von Leguminosen als Stickstoffbinder oder Kurzumtriebsplantagen. Diese Maßnahmen sind streng reglementiert und werden unterschiedlich stark gewichtet.

Fünf Prozent ihrer Ackerfläche müssen die Landwirte als ÖVF anmelden, damit die Greening-Prämie bewilligt wird. Zusätzlich sind andere Greening-Maßnahmen wie beispielsweise die Anbaudiversifizierung zu erfüllen. Ein Landwirt mit 100 Hektar muss also fünf Hektar ÖVF angeben. Entscheidet er sich beispielsweise für Zwischenfrüchte, muss er 15 Hektar damit bestellen, da diese mit dem Faktor 0,3 gewichtet werden. Dennoch sind und bleiben sie die beliebteste ÖVF-Gestaltung. Um ihren Vorteil wissen die Landwirte schon lange und nutzen Senf, Phacelia, Ölrettich, Klee, Rauhafer und Co. seit Jahren als Erosionsschutz im Winter, als Biomasselieferant zum Humusaufbau und zur Strukturverbesserung des Bodens. Um als Greening-Maßnahme zu gelten, müssen zwischen dem 16.7 und 1.10. zwei Arten ausgesät werden. Stilllegungen und Brachen werden nicht gewichtet, sie gelten eins zu eins als ÖVF.

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