Landwirte erhalten die Prämie allerdings erst im Frühjahr
BARSINGHAUSEN (LPD). Zum Jahresende wird die EU-Agrarförderung an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt – die Greening-Prämie erhalten die niedersächsischen Landwirte allerdings erst im Frühjahr. Die EU-Agraranträge mussten bereits im Mai dieses Jahres bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Um die volle Prämie auszuschöpfen, sind die Landwirte erstmals seit diesem Jahr verpflichtet, die sogenannten Greening-Vorgaben zu erfüllen, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Diese setzen sich zusammen aus der Anbaudiversifizierung, dem Erhalt von Dauergrünland und der Flächennutzung im Umweltinteresse mit ökologischer Vorrangfläche (öVF) auf fünf Prozent der Ackerfläche (Deister Echo berichtete). Das sind zum Beispiel Brachflächen, Feldrandstreifen, Landschaftselemente, Feldgehölze, Zwischenfruchtanbau oder der Anbau stickstoffbindender Pflanzen (Leguminosen). Diese Maßnahmen werden mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren angerechnet. Erfüllt der Landwirt die strengen Vorgaben, erhält er die volle Prämie.