Rat fasst Beschlüsse im Umlaufverfahren – auch die Verlängerung des Lehrschwimmbecken-Vertrages

BARSINGHAUSEN (red).

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat mehrere Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Veröffentlichung der Beschlüsse gemäß § 182 Abs. 2 Satz 2 NKomVG. Der Rat der Stadt Barsinghausen hat aufgrund der Absage der Ratssitzung vom 15. Dezember mehrere Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst, da die Umsetzung dieser Beschlüsse zum Teil noch im Jahr 2022 erfolgen muss. Die Möglichkeit zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren hat der Gesetzgeber durch den § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz geschaffen. Der notwendige Beschluss des Rates nach § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG, diese Sonderregeln anwenden zu können, hat der Rat mit der Beschlussvorlage XIX/0189 ebenfalls im Umlaufverfahren nach § 182 Abs. 1 Satz 3 NKomVG gefasst. Auf Vorschlag von Bürgermeister Henning Schünhof haben die Ratsmitglieder für die Beschlussvorlagen

Anwendung der epidemischen Sonderregeln nach § 182 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Beschlussfassung des Rates gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

BV XIX/0189 B01/S01

Änderung der Spielgerätesteuersatzung

BV XIX/0206 B01/S01

 Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Barsinghausen für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 12.12.2019

BV XIX/0239 B01/S01

13. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Barsinghausen

BV XIX/0226 B01/S01

Neufassung der Hundesteuersatzung

BV XIX/0205 B01/S01

 Verlängerung der Verträge mit dem Trägerverein des Lehrschwimmbeckens in der Adolf-Grimme-Schule (AGS)

BV XIX/0191 B03/S01

 entschieden, ob diese im Umlaufverfahren gefasst werden sollen und anschließend über den jeweiligen Beschlussvorschlag selbst. Nach Auswertung der Abstimmungsbögen  am 20. Dezember 2022 hat sich mehr als die für die Durchführung im Umlaufverfahren notwendige Mehrheit von 4/5 der Ratsmitglieder für das Umlaufverfahren ausgesprochen und zudem mit großer Mehrheit den Beschlussvorlagen zugestimmt. Dem Beschluss über die Anwendung der epidemischen Sonderregeln aus § 182 Abs. 2 NKomVG haben mehr als die notwenigen 2/3 des Rates zugestimmt. Somit kann nunmehr die Verwaltung die getroffenen Beschlüsse umsetzen. Die betreffenden Beschlussvorlagen nebst sämtlicher Anlagen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Barsinghausen abgerufen werden.

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