1. Mai: CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Nachbesserungen bei der betrieblichen Mitbestimmung

Der Vorsitzende der CDA-Niedersachsen, Max Matthiesen, und die Barsinghäuser CDA-Vorsitzende, Jennifer Gäfke, melden sich zu Wort

Matthiesen CDA.BARSINGHAUSEN (red). Die CDA stellt die Mitbestimmung ins Zentrum ihres Aufrufes zum Tag der Arbeit. Ferner erklärt der niedersächsische CDA-Vorsitzende, Max Matthiesen: “Unter der Überschrift „Mitbestimmung ist gut und tut vielerorts Not“, es gelte, die Mitbestimmung auszubauen. Unter Verweis auf die vor 125 Jahren verkündete Enzyklika „Rerum novarum“ verdeutlichen die Christlich-Sozialen in der CDU, dass die paritätische Mitbestimmung das Ziel sei. Jennifer Gäfke (CDA-Vorsitzende Barsinghausen): „Das vor 40 Jahren verkündete Mitbestimmungsgesetz müsse sich daran messen.“ Im Vergleich mit der Montanmitbestimmung greife das Mitbestimmungsgesetz von 1976 viel zu kurz. Doch eine umfassende Reform des Mitbestimmungsrechts wäre ein Projekt für die nächste Legislaturperiode. „Dann müsse mindesten das Doppelstimmrecht gestrichen, die Wahl des Arbeitsdirektors an die Zustimmung der Arbeitnehmerbank gekoppelt und alle Rechtsformen der Unternehmen in den Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes aufgenommen werden, so Landtagsabgeordneter Max Matthiesen. Jennifer Gäfke ergänzt: „In dieser Legislaturperiode mindestens die Mitbestimmung der Betriebsräte bei Leiharbeit und bei Werkverträgen zu verbessern sei, denn die unter diesen Rahmenbedingungen ihren Lebensunterhalt erarbeitenden Beschäftigten verdienten, dass ihre Interessenvertretung mehr Gehör und mehr Mitsprache erhielte.