Haushaltskonsolidierung bessert die städtische Finanzlage um fast 5,5 Millionen Euro auf

Der Umsetzungsstand der Einsparmaßnahmen ist heute Thema im Finanzausschuss

BARSINGHAUSEN (red). Bereits im Rahmen der Planaufstellungsphase des Haushaltes 2011 unter erstmaliger Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) wurde deutlich, dass die Haushaltslage der Stadt Barsinghausen bedrohlich war. Mit einem Ursprungsfehlbetrag von rd. 9,9 Mio. EUR im ersten doppischen Haushaltsjahr 2011 und einer Fehlbetragsprognose im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum von durchschnittlich rd. 8,0 Mio. EUR wurde der Beschluss gefasst, ein umfassendes Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erarbeiten, dass die städtischen Haushalte mittelfristig wieder auf ein ausgeglichenes Niveau bringen sollte. Dieses umfangreiche Projekt wurde von Herrn Dr. Heinz der Fa. S/E/ Strategie und Ergebnisse begleitet. Ziel war es, ein transparentes und vor allem nachhaltiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das bis ins Jahr 2016 wieder für ausgeglichene Haushalte sorgen sollte. Der Projektbeginn war im Herbst 2010, wo zunächst eine ausführliche Situationsanalyse durchgeführt wurde. Als Resultat daraus wurde ein realistisch zu erreichendes Konsolidierungsziel festgelegt. Dieses betrug zunächst 5,19 Mio. EUR. Zur Akzeptanzgewinnung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der ortsansässigen Vereine und Verbände wurden ein Online-Beteiligungsverfahren sowie eine zweitägige Anhörung durchgeführt. Aus den ursprünglich vorliegenden 209 Haushaltssicherungsmaßnahmen hat der Rat am 07. März 2012 (DS XVII/0031) letztendlich eine Konsolidierungssumme in Höhe von 5.371.216 EUR verteilt auf 178 Maßnahmen beschlossen. Zusätzlich hat sich der Rat der Stadt Barsinghausen dazu entschlossen, den Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen abzuschließen (DS XVII/0248). Wesentliches Kernelement dieses Entschuldungsvertrages war bzw. ist das beschlossene Haushaltssicherungskonzept. Vom beschlossenen Haushaltssicherungskonzept sind 148 Maßnahmen mit einem Konsolidierungsvolumen in Höhe von 5.266.397 EUR Bestandteil des Entschuldungsvertrages geworden. Im Gegenzug hat das Land Niedersachsen sich verpflichtet, die Entschuldungshilfe in Höhe von 12.790.600 EUR zu leisten. Dies entsprach 75% des Standes der Liquiditätskredite zum 31.12.2009. Mit Abschluss des Entschuldungsvertrages ist eine Informationspflicht zur Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen entstanden. Diese wird durch kontinuierliche Sachstandsberichte zum Haushaltssicherungskonzept, die den Umsetzungsstand hinsichtlich der inhaltlichen, aber vor allem der finanziellen Zielerreichung skizzieren, wahrgenommen und erfüllt. Die Sachstandsberichte sind dabei so aufgebaut, dass die jeweiligen Haushaltssicherungsmaßnahmen mit den beschlossenen Konsolidierungssummen pro Haushaltsjahr abgebildet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Konsolidierungssummen nicht kumuliert werden, sondern es sich um die jährliche, wiederkehrende Einsparsumme handelt. Die jahresweise Abbildung gibt lediglich einen Hinweis auf den Umsetzungszeitpunkt und etwaige Zwischenschritte vor der endgültigen Umsetzung im Jahr 2016. Maßgeblich für die Betrachtung der Zielerreichung sind daher die für das Jahr 2016 angegebenen Konsolidierungssummen. Bereits im Mai 2013 konnte die Verwaltung vermelden, dass rd. 77% der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen mit rd. 4,2 Mio. EUR umgesetzt wurden. Inzwischen sind 96,62% bzw. 143 der 148 Maßnahmen aus dem Entschuldungsvertrag umgesetzt bzw. finanziell kompensiert worden. Das zu erreichende Konsolidierungsvolumen konnte sogar übertroffen werden. Mit Stand 30. Dezember 2016 sind 5.457.000 EUR durch die seinerzeit beschlossenen Haushaltssicherungsmaßnahmen konsolidiert worden. Ursächlich für das Überschreiten der beschlossenen Konsolidierungssumme sind die Auswirkungen aus der Aufgabenübernahme des § 90 Abs. 3 SGB VIII von der Region Hannover (vgl. DS XVII/0875) in Kombination mit der Absenkung der Hebesätze der Regionsumlage. Dennoch sind von den 148 umzusetzenden Maßnahmen noch drei Maßnahmen nicht abschließend umgesetzt. Das HSK sah vor, die Sondernutzungsgebühren zu erhöhen. Aus personellen und organisatorischen Gründen ist es erst Ende 2016 gelungen, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten, der dem Rat nunmehr kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Weiterhin sollten die Erträge aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs erhöht werden. Auch hier spielen die Personalkapazität bzw. krankheitsbedingte Ausfallzeiten eine Rolle. Als vorübergehende Kompensation können Mehrerträge aus der Überwachung des fließenden Verkehrs herangezogen werden. Perspektivisch soll aber eine Umsetzung der HSK-Maßnahme erfolgen. Zuletzt ist die Reduzierung der Gleichstellung nicht mehr umsetzbar. Das HSK sah vor, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten auf 3,9 Wochenstunden zu reduzieren. Dies war direkt umgesetzt worden. Inzwischen ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) novelliert worden. Die Stadt Barsinghausen hat demnach eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vorzuhalten. Im Hinblick auf den Entschuldungsvertrag ist diese Nichtumsetzung unschädlich, da es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis außerhalb des Einwirkungsbereiches der Stadt Barsinghausen handelt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Haushaltssicherungskonzept in Kombination mit dem Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen die städtische Haushaltslage erheblich verbessert hat. Allein durch die Haushaltssicherungsmaßnahmen hat sich die Haushaltssituation um 5.457.000 EUR verbessert. Seit dem 3. Nachtragshaushalt 2013 können wieder ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden. Durch die frühzeitige Umsetzung der Haushaltssicherungsmaßnahmen sind die Jahresergebnisse bereits seit 2012 überschüssig. Durch den Erhalt der Entschuldungshilfe in 2014 ist der endgültige Abbau der kameralen Soll-Fehlbeträge möglich geworden. Die kameralen Soll-Fehlbeträge betrugen insgesamt -14.970.138,60 EUR, wobei der tatsächliche bilanzielle Abbau erst per Ergebnisverwendungsbeschluss nach Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) erfolgen wird. Darüber hinaus sind durch die überschüssigen Jahresergebnisse bis 2015 inzwischen Überschüsse entstanden, die nach Überführung in die Überschussrücklage in künftigen Haushaltsjahren für den Haushaltsausgleich herangezogen werden können. Nach Abdeckung der kameralen Soll-Fehlbeträge und auch des doppischen Fehlbetrags aus dem Ergebnis 2011 werden vorbehaltlich der Prüfung durch das RPA Überschussrücklagen in Höhe von rd. 14,8 Mio. EUR entstehen. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Liquiditätslage der Stadt Barsinghausen durch das HSK und den Entschuldungsvertrag erholt hat. Im Jahr 2011 gab es einen zwischenzeitlichen Höchststand an Liquiditätskrediten in Höhe von 24,6 Mio. EUR. Dieser Höchststand ist nicht nur innerhalb kürzester Zeit auf Null zurückgeführt worden, seit November 2014 ist die Stadt Barsinghausen sogar komplett frei von Liquiditätskrediten geblieben.