Neugestaltung der Osterstraße: Bauausschuss entscheidet über Tempo 30 oder 50

BARSINGHAUSEN (red).

In seiner Sitzung am morgigen Donnerstag, 18 Uhr, in der Mensa des Schulzentrums am Spalterhals entscheidet der Bauausschuss auch darüber, ob künftig in der Osterstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren werden darf oder ob es bei Tempo 50 bleibt. Des Weiteren wird die Verwaltung laut Beschlussvorlage ermächtigt, den Neuausbau der Nebenanlagen der Osterstraße auszuschreiben und dem wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Auftrag zu erteilen. Für die Ausführungsplanung bildet die Entwurfsplanung die Grundlage unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen, die aus den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung resultieren:

1. Die Oberflächengestaltung der Nebenanlagen erfolgt analog zum Ausbau der Bahnhofstraße, also Klinkerpflaster und Abgrenzung zur Fahrbahn mit einem sog. Rundbordstein. Dabei wird eine deutlich erkennbare optische Hervorhebung der Grundstückszufahrten bzw. Zufahrten zu den privaten Einstellplätzen durchgeführt.
2. Der Ausbau erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen. Evtl. Widmungen bzw. Ankauf von Privatflächen werden ausgeschlossen.
3. Der Einmündungsbereich zur Siegfried-Lehmann-Straße wird mit der in der Entwurfsplanung dargestellten Einengung versehen.
4. Die Fahrbahnbreite wird durchgängig 6,50m betragen, also ohne streckenweise Einengungen und Aufweitungen.
5. Die Breite des Park- bzw. Mehrzweckstreifens von 2,05 m wird gegenüber der Entwurfsplanung nicht verändert.
6. Es werden gem. der Entwurfsplanung insgesamt sechs neue Bäume vorgesehen.
7. Es werden keine Sitzbänke vorgesehen.
8. Die in der Entwurfsplanung dargestellte Anzahl von insgesamt 27 Fahrradbügeln wird auf die Anordnung von maximal 10 Fahrradbügeln begrenzt.