Schießlärm: Eine Lösung jenseits der Paragrafen muss her

Lesen Sie zum Thema einen Kommentar von Echo-Redakteur Stefan Tatge

BARSINGHAUSEN (ta). Nun hat es die verdutzte Öffentlichkeit in Barsinghausen also Schwarz auf Weiß: der Betrieb beim Hannoveraner Schützenverein für Groß- und Kleinkaliber im Deister ist nach den bisher vorliegenden Messergebnissen rein rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kamen sowohl die zuständige Genehmigungsbehörde der Region Hannover als auch die Stadtverwaltung bei der Bürgerinformationsveranstaltung. Angekündigt wurden zwar weitere Kontrollmessungen, insbesondere im Bereich des Tierheims sind diese noch gar nicht erfolgt, und der Schützenverein hat erst einmal vorübergehend das Schießen mit Großkalibern freiwillig eingeschränkt, aber eine Lösung des Konflikts zwischen den zahlreichen, genervten Anwohnern und den Schützen sieht anders aus. Barsinghausen müsse trotzdem lebenswert bleiben und die Natur für Jedermann möglichst störungsfrei zur Verfügung stehen, erklärte Bürgermeister Marc Lahmann, während der 1. Stadtrat, Thomas Wolf. die Bildung eines Dialogkreises mit allen Beteiligten angekündigt hat. Nur, was passiert, wenn der Schützenverein die nötigen Gelder für eventuelle Dämmmaßnahmen nicht zusammenbekommt und dann in der nahenden warmen Jahreszeit auf sein Recht pocht, dem eigenen Hobby weiterhin nachzugehen? Dann gucken hier aber ganz schnell tausende Bürger sowie die Tiere im Deister, im Tierheim oder beim Hundesportverein in Kirchdorf ganz dumm aus der Wäsche. Kurzum – bisher haben alle Seiten sich nur mit den rechtlichen Aspekten des Lärms beschäftigt. Aus meiner Sicht darf das Problem aber nicht auf die Verwaltungen der Region Hannover und der Stadt Barsinghausen sowie die einschlägigen Paragrafen begrenzt werden. Zur Stadt und zur Region gehört nämlich auch die Politik, sprich die von den Bürgern gewählten Interessenvertreter. Sollte es der Verein aus eigenen Mitteln also nicht schaffen, Investitionen in Dämmmaßnahmen bereitzustellen, sollte die Politik mal ernsthaft zum Wohl der Bürger über einen entsprechenden Zuschuss nachdenken. Denn, wie Rechtsanwalt Berthold Kuban ganz richtig formuliert hat: Dieser Schießbetrieb gehört in die Halle. Ein möglicher öffentlicher Zuschuss sollte dementsprechend nicht als Unterstützung eines einzelnen Schützenvereins, sondern als Investition in den Lärmschutz verstanden werden. Und ob das Ganze wirklich so kostspielig ist, sei mal infrage gestellt, denn immerhin werden neuerdings auch schon Anbauten an Feuerwehrhäuser aus Styropor gebaut.