Sportstätten: Verträge zwischen der Stadt und den Vereinen sollen vereinheitlicht werden

Sportausschuss votiert einstimmig für die Einführung von Musterverträgen / Zustand der Sportanlagen wird auch im Rahmen des Sportentwicklungsplans erfasst

BARSINGHAUSEN (ta). Zur Nutzung und zum Unterhalt der jeweiligen Sportanlage hat die Stadt im Laufe der Jahre mit den einzelnen Vereinen sehr individuelle Nutzungsverträge abgeschlossen. In diesen sind nach Ansicht der Verwaltung nicht alle relevanten Aspekte ausreichend geregelt, so dass sie eine Vereinheitlichung in Form von Musterverträgen vorschlägt. Die vorliegenden Musterverträge sollen nun noch mit den einzelnen Vereinen besprochen werden. Im gestrigen Sportausschuss erklärte der 1. Stadtrat, Thomas Wolf, man wolle die Vereine nicht zusätzlich belasten, vielmehr gehe es um die Herstellung von Rechtssicherheit sowie um mehr Gerechtigkeit unter den Vereinen. Außerdem sollten große Sportanlagen als auch Sportheime auch an andere Vereine untervermietet werden können. Der Mustervertrag regele bei Instandsetzungen zudem die Zuständigkeiten von Stadt und Verein. Berthold Kuban vom Vorstand des Sportrings Barsinghausen (SRB) sagte, man habe gegen den Mustervertrag nichts einzuwenden. Vereinheitlicht werden müssten aber auch die von den Vereinen gegenüber der Stadt erbrachten Leistungen. Außerdem müssten die jeweiligen Pflichten und Leistungen sowie das genaue Prozedere im Schadensfall an den Anlagen noch konkretisiert werden. Letztendlich stimmte der Ausschuss einstimmig für die Vorlage zu dem Sportstättenunterhaltungsvertrag. Der Zustand der Sportanlagen ist auch bei der Erstellung eines Sportentwicklungsplans Thema. Erstellt werden solle hier ein Sportstättenkataster, erklärte Fachdienstleiterin Nadin Quest. Hierzu erhielten die Vereine Fragebögen zum Ausfüllen. Bei den Angaben zu den Zuständen der Anlagen werde die Stadt den Vereinen vertrauen, denn das Erstellen von Gutachten wäre zu teuer und aufwendig, so Quest.

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