Wohngeldreform: SoVD rät zu einer Prüfung der Ansprüche

Die Einkommensgrenzen wurden angehoben

REGION (red). Wem das Einkommen für die Miete nicht reicht, kann Wohngeld beantragen. Zum 1. Januar 2020 ist der Zuschuss erstmals seit 2016 erhöht worden. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Der SoVD in Hannover gibt Tipps zum neuen Wohngeld. Rund 660.000 Haushalte können deutschlandweit von dem neuen Wohngeld profitieren – davon 180.000, die ohne die Neuregelung keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hätten. Der Zuschuss soll verhindern, dass Berufstätige oder Rentner, die sonst keine Sozialleistungen erhalten, im schlimmsten Fall ihre Wohnung aufgeben müssen. „Das Wohngeld richtet sich an alle, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben, aber über ein geringes Einkommen verfügen“, erklärt Matthias Muik, Regionalleiter beim SoVD in Hannover. Zum neuen Jahr ist der Zuschuss um durchschnittlich 30 Prozent gestiegen. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa, der bisher 145 Euro Wohngeld im Monat bekam, erhält jetzt 190 Euro. Ob ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das gesamte Haushaltseinkommen und die Höhe der Miete beziehungsweise der Wohnkosten – denn auch Eigentümer können Anspruch auf Wohngeld in Form des sogenannten Lastenzuschusses haben. „Die Berechnung, ob und in welcher Höhe einem Haushalt der Zuschuss zusteht, kann im Detail schwierig sein“, sagt Muik. Mit der Rechtsänderung zum neuen Jahr könne durchaus erstmals ein Anspruch auf Wohngeld begründet sein. „Wer sich unsicher ist, sollte seine Berechtigung überprüfen lassen – zum Beispiel bei uns im SoVD-Beratungszentrum“, rät der Sozialberater. Das Wohngeld wird regelmäßig für ein Jahr bewilligt, rückwirkend zum ersten Tag des Antragsmonats. Die erforderlichen Neu- oder Weiterbewilligungsanträge sind beim zuständigen Wohngeldamt der Stadt oder Gemeinde zu stellen. „Auch das übernehmen wir gerne für unsere Mitglieder“, sagt Muik. Der SoVD in Niedersachsen steht seinen Mitgliedern in landesweit rund 60 Beratungszentren bei allen Fragen rund um das Sozialrecht zur Seite. Eine Übersicht finden Sie unter www.sovd-nds.de. Das SoVD-Beratungszentrum in Hannover, Herschelstraße 31, erreichen Sie telefonisch unter (0511) 70148-21 oder per E-Mail an info@sovd-hannover.de .