AFB befürwortet die Einführung von Ortsvorstehern in Barsinghausen

Die Wählergemeinschaft hat jetzt einen entsprechenden Antrag eingebracht

Kerstin Beckmann, Aktiv für Barsinghausen

BARSINGHAUSEN/ORTSTEILE (red). Die Wählergemeinschaft AKTIV FÜR BARSINGHAUSEN AFB-WG hat die Einführung von Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern in der kommenden Wahlperiode beantragt. „Wir sehen darin eine Verbesserung der Positionen der Ortsteile und eine Stärkung der Bürgerbeteiligung. Die Funktion soll geschaffen werden, um Informationen zu ortsbezogenen Vorhaben direkt zu vermitteln und Anliegen der Bevölkerung des Ortsteils an die Verwaltung und in den Stadtrat direkt vorzutragen und auch zu vertreten. Da orts- und stadtteilbezogene Bürgerbefragungen mit dem NKomVG nicht vereinbar sind, kann diese Lücke durch Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher ebenfalls geschlossen werden. Wir setzen uns für mehr Bürgerbeteiligung in Barsinghausen ein“, sagt die AFB-Fraktionsvorsitzende.

Antrag: Der Rat der Stadt Barsinghausen möge beschließen: Für die kommende Wahlperiode wird die Einführung der Funktion „Ortsvorsteherin/ Ortsvorsteher“ geschaffen. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend eine entsprechend geänderte Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Inhaltliche Ausgestaltung: Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu unterstützen. Zur Förderung des Austausches benachbarter Ortsteile sollen darüber hinaus mindestens 4 mal im Jahr Zusammenkünfte der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in größerem räumlichen Bezug (z.B. auf der Ebene der Löschbezirke) unterstützt werden. Nach Ablauf von 3,5 Jahren der kommenden Wahlperiode soll die Regelung im Hinblick auf die Fortführung oder sachgerechte Veränderungen für die dann folgende Wahlperiode evaluiert werden. Dabei ist zu prüfen, ob in Erweiterung dieser Regelung Ortsräte eingeführt werden sollen.

Begründung: Durch den Rat der Stadt Barsinghausen mit seinen 39 Ratsmitgliedern aus mehreren Fraktionen ist nicht gesichert, dass alle Ortsteile im Stadtrat vertreten sind. In der Vergangenheit fehlte in einigen Ortsteilen eine direkte Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für die Bevölkerung. In der Folge fehlt eine Person, die Informationen zu ortsbezogenen Vorhaben direkt vermittelt und Anliegen des Ortsteils an die Verwaltung und in den Stadtrat zurückspiegelt. Hierfür soll die neue Funktion geschaffen werden. Orts- und Stadtteilbezogene Bürgerbefragungen sind mit dem NKomVG nicht vereinbar. Diese Lücke soll die Funktion der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers ebenfalls schließen, um mehr Bürgerbeteiligung in Barsinghausen zu etablieren.