Maskenverweigerer bedroht und beleidigt Zugbegleiter und leistet Widerstand gegen die Polizei

BARSINGHAUSEN (red).

Am Freitag, gegen 18:30 Uhr, wurde über die Bundespolizei Hannover gemeldet, dass in der SBahn von Haste kommend, in Fahrtrichtung Hannover, eine männliche Person im Rahmen von Streitigkeiten einen Zugbegleiter beleidigt und mit dem Tode bedroht habe. Die eingesetzten Beamten konnten am Bahnhof Barsinghausen sowohl den Zugbegleiter (männlich, 57 Jahre), als auch den späteren Beschuldigten (männlich, 34 Jahre, wohnhaft in Braunschweig) antreffen. Nach Angaben des Zugbegleiters seien der Bedrohung und Beleidigung ein Nichtbefolgens zur Pflicht zum Tragen einer MundNasenbedeckung, sowie der Konsum von alkoholischen Getränken innerhalb der Bahn, vorangegangen. Bei der Feststellung der Personalien sei es dann zu den Straftaten zum Nachteil des Zugbegleiters gekommen. Nach erfolgter Personalienfeststellung durch die Beamten erhielt der Beschuldigte einen Platzverweis für den Bereich der Bahn und des Bahnhofs Barsinghausen, um weitere Straftaten zu verhindern. Auch nach mehrmaliger Aufforderung dem Platzverweis Folge zu leisten und der Androhung zur möglichen zwangsweisen Durchsetzung, entfernte sich der Beschuldigte nicht. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises leistete der Beschuldigte erheblich Widerstand durch aktives Sperren und Wegreißen der Arme. Bei der Zwangsanwendung verletzten sich zwei Polizeikommissarinnen (25 u. 28 Jahre) leicht an den Armen in Form von Schürfwunden und Kratzer. Beide Beamtinnen blieben dienstfähig. Während der Maßnahme beleidigte der Beschuldigte die eingesetzten Beamten durchgängig. Zur Durchsetzung des Platzverweises und zur Abstimmung weiterer polizeilicher Maßnahmen wurde der Beschuldigte der hiesigen Dienststelle zugeführt. Ein dort von dem Beschuldigten freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,42 Promille. Anschließend wurde die Person ohne weitere Vorkommnisse von der Dienststelle entlassen. Gegen den Beschuldigten wurden mehrere Straf wie auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.