Schließt der Flugverkehr ein Repowering von Windkraftanlagen aus?

Hierzu hat die UWG nun einen Antrag gestellt BARSINGHAUSEN (red). Die UWG Barsinghausen stellt einen Antrag mit der Bitte, dass der Rat der Stadt Barsinghausen in seiner nächsten Sitzung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden als Träger öffentlicher Belange im Vorfeld der Planungen von Windenergieanlagen im Bereich Groß Munzel / Holtensen / Ostermunzel zu beteiligen. Der UWG-Vorsitzende Markus Neugebauer, begründet diesen Antrag aufgrund einer in seinem Privatbesitz befindlichen Karte mit Koordinaten der Flugverkehrskontrollzone Hannover / Wunstorf. Flug-Kontrollzone Hannover-WunstorfAus der beigefügten Karte sei ersichtlich dass die Barsinghäuser Stadtteile Landringhausen, Groß Munzel, Holtensen, Ostermunzel und Barrigsen innerhalb der Flugverkehrs-Kontrollzone Hannover / Wunstorf liegen. Bekanntermaßen stellen Windkraftanlagen in Flugbetriebsbereichen Luftfahrthindernisse dar. Vor dem Bau oder einer baulichen Veränderung von Luftfahrthindernissen, -wie z.B. WKA Repowering-, sind als Träger öffentlicher Belange die zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden zwingend zu beteiligen. Es liege aufgrund der bestehenden Kontrollzone nahe, das als Resultat der Beteiligung eine luftverkehrsrechtliche Bauhöhenbegrenzung verfügt werden kann oder zwingend erforderlich ist, teilt Neugebauer mit. Die Verwaltung soll durch diesen Antrag im Vorfeld prüfen lassen ob ein Repowering überhaupt möglich ist. Durch das Repowering verändere sich die Bauhöhe von zur Zeit 283 Fuß über Grund auf 558 Fuß über Grund bei einer vorliegenden Geländehöhe von ca. 65 Metern über NN, also 214 Fuß. Die im Ergebnis relevante Gesamthöhe über NN beträgt somit 772 Fuß und kann hierdurch eine um 300 Fuß höhere, die Luftraumstruktur beeinflussende, Hindernislage bedingen. Es liege die Vermutung nahe, dass eine Bauhöhenbegrenzung somit zum Tragen kommen könnte. Durch den beantragten Verwaltungsauftrag könnten der Stadt Barsinghausen bereits im Vorfeld unnötige Kosten und Ärgernisse erspart werden. „Wir gehen davon aus, dass der Rat der Stadt diesem Antrag zustimmen wird, alles andere wäre unverständlich und überhaupt nicht nachvollziehbar“, so Neugebauer.