Unfall mit Sach- und Personenschäden: Golffahrer nimmt Audi die Vorfahrt

BARSINGHAUSEN (red).

Am Freitag ereignete sich um 6:23 Uhr ein Verkehrsunfall im Einmündungsbereich der K244 und der B65. Der 22-jährige Unfallverursacher, männlich, befuhr mit seinem VW Golf GTI die K244 in Richtung B65 und wollte nach links in Richtung Bad Nenndorf abbiegen. In Höhe des Einmündungsbereiches übersah er den vorfahrtberechtigten von links in Fahrtrichtung Hannover fahrenden Verkehrsteilnehmer, männlich, 35 Jahre, mit seinem Audi A4. Es kam zum Zusammenstoß mit Sach- und Personenschaden. Schadenshöhe geschätzt: Ca. 17.500 Euro insgesamt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Bei dem Aufprall verletzte sich der Fahrer des Audi A4 leicht an der Hand und am Arm. Auf eine ärztliche Versorgung wurde vor Ort durch den Beteiligten verzichtet. Gegen den 22-jährigen Unfallverursacher wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Vorfahrtverstoßes sowie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall eingeleitet.