Region „Calenberger Land“ bewirbt sich erstmals als europäische LEADER-Region

Handlungsfelder wurden abgesteckt / Fördergelder für konkrete Projekte möglich

V.li.: Bürgermeister Henning Schünhof, Landschaftsarchitektin Gudrun Viehweg (Amtshof Eicklingen) und Holger Aue vom Amt für regionale Landesentwicklung

BARSINGHAUSEN/REGION (red). Gudrun Viehweg von der Planungsgesellschaft Amtshof Eicklingen informiert: „Die Region „Calenberger Land“ bewirbt sich erstmalig für die Anerkennung als europäische LEADERRegion. EUFördermittel werden im Rahmen von Strukturförderperioden verausgabt. Die nächste Förderperiode startet ab 2023 und soll bis zum Jahr 2027 gehen. Für die Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums außerhalb der Landwirtschaft steht vor allem die LEADERMethode im Fokus. Im Rahmen eines Wettbewerbs hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium im Juni 2021 ein Anerkennungsverfahren gestartet. Neu ist, dass die LEADERMethode flächendeckend eingeführt werden soll. Damit können landesweit bis zu 69 Regionen ab 2023 den Status einer LEADERRegion erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die LEADERRegion „Calenberger Land“ ihr Regionales Entwicklungskonzept fortgeschrieben. Zukünftig soll sich die Region in den Handlungsfeldern

Handlungsfeld 1 „Vitale Städte, lebendige Dörfer, lebenswerte Region“
Handlungsfeld 2 „Durchgrünte Region Naherholung, Kultur & Tourismus“

Handlungsfeld 3 „Starke Wirtschaftsregion mit Zukunftsprofil“

Handlungsfeld 4 „Pro Klima Umwelt und Klimaschutz“

weiter entwickeln. Projekte können sich zum Beispiel in den Bereichen neuer Wohnformen, nachhaltige Landwirtschaft oder Modernisierung von bestehenden Naherholungseinrichtungen bewegen. Auf der Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe „Calenberger Land“ am 22. März wurden die Handlungsfelder priorisiert und das Entwicklungskonzept als solches beschlossen. Damit sind alle Weichen gestellt, das Konzept fristgerecht zum 30. April 2022 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim einzureichen. Mit diesem Beschluss ist die Arbeit nicht getan. Bis zur offiziellen Anerkennung müssen Starterprojekte so weit weiterentwickelt werden, dass sie ab 2023 einen Förderantrag einreichen können. Starterprojekte sind zum Beispiel die Sanierung der Gehrdener Mühle, die Erstellung eines Konzeptes zur Biotopvernetzung „Calenberger Land“ oder die Schaffung eines Mehrgenerationenhauses in Lüdersen. Weitere Informationen zur Region „Calenberger Land“ finden Sie unter www.calenberger.land.

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