Geplanter Skaterplatz: Bebauungsplan muss wegen Schallschutz neu aufgestellt werden

Die bisher zulässigen Immissionen beschränken sich lediglich auf „Gewerbelärm“

BARSINGHAUSEN (red/ta). Zur geplanten Skateranlage auf dem ehemaligen Bahlsen-Parkplatz teilt die Stadtverwaltung mit: „Die geplante Skaterfläche liegt aktuell in einem planungsrechtlichen Industriegebiet (Bebauungsplan Nr. 163). In diesem Bereich sind daher erhebliche Immissionen erlaubt. Die Zulässigkeit beschränkt sich jedoch auf Gewerbelärm. Aus diesen Gründen wird derzeit ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Der neue Bebauungsplan wird die Grundlage für den Betrieb der Skaterfläche darstellen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen (Anlage von Hügeln und Wegen) sind vom aktuellen Planungsrecht erfasst“, so die Stadtverwaltung.

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