SuedLink: Bürgermeister bringen Resolution gegen alternative Trassenführung ein

Die Verwaltungschefs der Städte und Gemeinden Barsinghausen, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Langenhagen, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Springe, Wedemark und Wennigsen ziehen an einem Strang

Foto_Bürgermeistertreffen_ResolutionREGION HANNOVER (red). Die Alternativ-Planung der Stromtrasse, der sogenannte SuedLink, mit den Abschnitten u.a. ALT_091 und ALT_004 durch die Gebiete der genannten Städte und Gemeinden hat in der Öffentlichkeit und im politischen Raum für erhebliche Irritationen gesprgt und viele Fragen aufgeworfen. Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind von der Entwicklung überrascht worden. Obgleich die Entscheidung, die westlich von Hannover liegenden Varianten nicht abzustufen, im April 2014 getroffen wurde, erhielten wir erst am 26. September durch eine gemeinsame Presseerklärung der Bundestagsabgeordneten aus der Region die Informationen, dass „ernsthafte Varianten“ die Stadt- und Gemeindegebiete queren würden und eine Informationsveranstaltung hierzu, ein sogenannter Feedback-Infomarkt, am 6. Oktober in Hannover stattfinden solle. Am 10. Oktober informierte das Unternehmen TenneT per E-Mail, dass ab 10. Oktober eine Vorabversion des Antrages auf Bundesfachplanung als Download im Internet zur Verfügung gestellt werde.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind über diese Informationspolitik von TenneT mehr als erstaunt. Unsere Erwartungshaltung, zunächst die betroffenen Städte und Gemeinden offiziell über die Alternativplanungen zu informieren, bevor die Presse und die Öffentlichkeit zahlreiche Fragen an die Ratsmitglieder und die Stadt- und Gemeindeverwaltungen stellen, ist sicherlich nachvollziehbar. Während die von der bisherigen Vorzugstrasse betroffenen Kommunen östlich von Hannover bereits seit dem Frühjahr 2014 ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken in das Vorverfahren einbringen konnten, soll nun die Antragstellung bei der Bundesnetzagentur mit erheblichem Zeitdruck erfolgen. Das Unternehmen TenneT hat angekündigt, noch in diesem Jahr den Antrag auf Aufnahme in die Bundesfachplanung stellen zu wollen. Diese Vorgehensweise stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis und konterkariert das von der Bundesregierung und dem Unternehmen TenneT propagierte transparente Verfahren. Die Glaubwürdigkeit in die Objektivität der Arbeit von TenneT muss daher in Zweifel gezogen werden. Aus diesem Grund möchten wir hiermit ausdrücklich unsere Bedenken und Erwartungen vorbringen.

1. Mit den Trassenverläufen und den damit einhergehenden massiven baulichen Anlagen sind sowohl die Gebiets- als auch die Planungshoheit der betroffenen Kommunen erheblich betroffen. Es wird angezweifelt, dass mit der angewandten Bewertungsmethodik und der augenscheinlich fehlenden Beurteilungstiefe der berührten öffentlichen wie auch privaten Belange eine sachgerechte Vorauswahl der Trassenverläufe für die anstehenden formellen Verfahren getroffen werden kann. Der im Planungsrecht allgemein übliche Abwägungsgrundsatz wird zugunsten einer vom Antragsteller vorgenommenen – zunächst nicht nachzuvollziehenden – Bewertung zurückgestellt. Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde wird daher aufgefordert, die nach dem Vorauswahlverfahren ausgeschiedenen Trassenführungen zu überprüfen und gegebenenfalls einer sachgerechten Abwägung zuzuführen.

2. Es fehlt eine nachvollziehbare und plausible Erläuterung des Prüf- und Bewertungsverfahrens und letztlich der Entscheidungsfindung des Unternehmens TenneT. Mit dem Auftrag, unter den Prämissen „Technik“, „Ökonomie“ und „Ökologie“ einen optimalen Vorzugskorridor einschließlich kleinräumiger Varianten zu erarbeiten, wurde das Unternehmen TenneT 2013 betraut. Laut Mitteilung der Regionsverwaltung Hannover wurde aufgrund der Einflussnahme der Niedersächsischen Landesregierung (NMELV vom 17.04.2014) von einer Abschichtung westlich von Hannover gelegenen Alternativtrasse, wie ursprünglich von TenneT geplant, abweichend von den zuvor genannten Beurteilungskriterien, abgesehen. Wir erwarten hierzu eine Stellungnahme zu der Rolle der Niedersächsischen Landesregierung im Prüf- und Bewertungsverfahren des Vorverfahrens.

3. Das Informationsdefizit der neu betroffenen Städte und Gemeinden ist unstrittig. Aus diesem Grund erwarten wir, dass der Antrag von TenneT erst dann bei der Bundesnetzagentur eingereicht wird, wenn die durch die Alternativplanungen betroffenen Städte und Gemeinden ausreichend Zeit hatten, sich mit den möglichen Auswirkungen der Trassenführung vertraut zu machen und ihre Betroffenheit in die Bewertung der Trassenvarianten vor Antragstellung fachlich fundiert einbringen können. Die Trassenvorschläge sollen hinsichtlich der von uns vorgebrachten Hinweise und Bedenken einer Prüfung unterzogen werden. Wir erwarten, dass die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden in diesem Verfahrensstand in die Bewertung der Trassenalternativen eingehen und die dort vorgebrachten Hinweise und Bedenken mit dem Antrag der Bundesnetzagentur vorgelegt werden. Auch die im weiteren Verfahren vorgesehenen Fristen schränken die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen unverhältnismäßig ein und konterkarieren die Kommunal Selbstverwaltung.