Alte Zeche gewinnt Rechtsstreit gegen die AfD

BARSINGHAUSEN (red).

Der Geschäftsführer der Alten Zeche, Thomas Schmidt, teilt erleichtert mit: „Im Januar 2020 schloss die Alte Zeche gemeinnützige Betriebs GmbH einen Vertrag mit einem Landtagsabgeordneten der AfD zur Nutzung des Zechensaales für eine ausdrücklich private Feier. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass tatsächlich eine Parteiveranstaltung der AfD unter Beteiligung von führenden Vertretern der Gruppierung der „Flügel“ – u. a. Björn Höcke- stattfinden sollte. Der abgeschlossene Vertrag enthält eine „Extremismusklausel“, die Veranstaltungen von Gruppen ausschließt, die extremistische Ziele verfolgen. Die Gruppierung der „Flügel“ wurde im Jahr 2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall und ab dem 12.03.2020 als Beobachtungsfall eingestuft, weil bei dieser Gruppierung „erwiesen extremistische Bestrebungen“  erkennbar sind. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde der Mietvertrag durch den Geschäftsführer der Alten Zeche fristlos gekündigt. Dagegen legte die AfD Rechtsmittel ein. Bei dem jetzt folgenden Verfahren wurde die Alte Zeche von Rechtsanwalt Holger Zywicki vertreten. Sowohl das Amtsgericht Wennigsen als auch das Landgericht Hannover folgten der Argumentation der Alten Zeche und bestätigten die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Mit dem Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wurde auch und gerade für die Zukunft Rechtsklarheit hergestellt.“

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