SPD lehnt Ortsvorsteher in Barsinghausen ab

Der Rat stimmt in seiner heutigen Sitzung über die Etablierung von Ortsvorstehern ab

Peter Messing, SPD-Fraktionsvorsitzender

BARSINGHAUSEN (red). Im Hinblick auf den Änderungsantrag der CDU/FDP-Ratsgruppe zu Tagesordnungspunkt 8 in der heutigen Ratssitzung teilt die SPD-Fraktion ganz aktuell mit: „Aufgrund des organisatorischen und finanziellen Aufwands lehnen wir die Einführung von Ortsvorstehern, wie sie im Niedersächsischen Kommunalrecht ermöglicht werden, ab.

  • Insbesondere die Organisation und Durchführung der Kommunalwahl würde durch Ortsvorsteher kompliziert werden, da die Bestellung eines Ortsvorstehers durch den Vorschlag der Fraktion erfolgt, deren Mitglieder der Partei angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat. Allein diese Ermittlung ist nicht ohne einen erheblichen Aufwand möglich, da das Briefwahlergebnis nicht in das Gesamtwahlergebnis der Stadt Barsinghausen einfließen könnte, weil die eingegangen Briefwahlunterlagen den Ortschaften zuzuordnen sind und in das örtliche Wahlergebnis einfließen müssen.
  • Darüber hinaus sind die im Gesetz angelegten Aufgaben der Ortsvorsteher ein Relikt aus den 1970er Jahren, als man aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen etwas dezentrale Verwaltungstätigkeit erhalten wollte und für Barsinghausen deshalb überhaupt nicht notwendig. Nach unserer Auffassung bedarf es heutzutage keiner ehrenamtlichen Person, die Verwaltungs- und Antragsvordrucke in den Ortsteilen ausgibt, Anträgen entgegennimmt und auf ihre Richtigkeit prüft. Ferner ist die Ermittlung von Gefahren und die Überwachung der öffentlichen Straßen eine Aufgabe für die hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiter. Für Kleinigkeiten wie eine kaputte Straßenlaterne oder ein plötzlich entstandenes Schlagloch wenden sich die Bürgerinnern und Bürger sowieso direkt an die Stadtverwaltung, weshalb hierfür ebenfalls kein Ortsvorsteher nötig ist.
  • Wir setzen uns stattdessen – wie vom Ersten Stadtrat Dr. Wolf angeregt – für die unkomplizierte Benennung von ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Ortschaften ein. Diese Vertreterinnen und Vertreter sollen insbesondere in Ortschaften, in denen kein gewähltes Ratsmitglied wohnhaft ist, die Interessen und Anliegen der Ortsgemeinschaft aufgreifen und gegenüber den städtischen Gremien zum Ausdruck bringen, indem sie z.B. bei bestimmten Punkten als „Sachverständige“ angehört werden.
  • Der Antrag der CDU/FDP-Gruppe sieht nun wieder eine „Rolle rückwärts“ vor, da er mit den vorgeschlagenen Ziffern 4 und 5 genau wieder das komplizierte Verfahren und die unnötigen Funktionen bzw. Aufgaben der Ortsvorsteher vorsieht.“

 

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