„Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht“

NABU kritisiert Pläne der Landesregierung als wirkungslos und rechtlich fragwürdig

Der Wolf ist und bleibt durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. – Foto: M. Hamann

NIEDERSACHSEN (red). Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kommentiert: „Der Wolf ist und bleibt durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.“ Auch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz wird daran nichts ändern und Ausnahmegenehmigungen bedürfen immer einer konkreten Begründung. Dr. Buschmann sieht dies jedoch kritisch: „Landesregierung und Behörden zeichnen sich bisher durch höchstmögliche Intransparenz aus und die Verantwortung für Abschüsse wird auf Jägerinnen und Jäger abgewälzt.“ Mit einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird Jägerschaft und Weidetierhaltung suggeriert, dass Abschüsse schneller möglich wären, was aber ein falsches Versprechen ist. „Die Aufnahme ins Jagdrecht führt nicht dazu, dass Wölfe nicht mehr nach Artenschutzrecht geschützt sind, der Wolf würde einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen“, erklärt Buschmann. „Zudem müssten nach dem Jagdrecht auch die Reviersysteme der jeweiligen örtlichen Jagdausübungsberechtigen berücksichtigt werden. Bei Entnahme eines Wolfes mit auffälligem Verhalten käme es damit zu Doppelzuständigkeiten von Landwirtschaftsministerium (Jagdrecht) sowie Umweltministerium (Naturschutzrecht), welche das Wolfsmanagement noch verkomplizieren und hinauszögern könnten.“ Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bleibt also unabdingbar. Mit dem geplanten Gutachten von Umweltminister Olaf Lies und dessen Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand und Untergrenzen der Art in Niedersachsen festzulegen, greift das Land der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen (auch dem Umweltministerium Niedersachsen) einen Praxisleitfaden erarbeitet.

Der NABU plädiert für mehr Herdenschutz: „Zugleich stellen Wolfsabschüsse keinen Herdenschutz dar und schützen Weidetiere nicht vor Rissen. Im Gegenteil können diese die Situation sogar verschlimmern, so dass vermehrt Nutztierrisse auftreten“, so der Landesvorsitzende. Zwingend notwendig ist daher eine fachlich kompetente, reaktionsschnelle Beratung zu Herdenschutzmaßnahmen sowie Instrumente zur Förderung der teilweise erheblichen Mehrkosten, vor allem im Bereich der Mehrarbeit für z. B. Freimähen von Elektrozäunen oder Betreuung von Herdenschutzhunden.

Foto: M. Hamann