Die Marlis Ragge-Stiftung fördert wieder soziale und kulturelle Projekte

Förderanträge können bis zum 28. Februar gestellt werden

Anke Pfersich, Vorsitzende der Marlis Ragge-Stiftung

BARSINGHAUSEN (red). Auch im Jahr 2019 möchte die Marlies Ragge-Stiftung wieder soziale, kulturelle Angelegenheiten und Projekte zur Gleichberechtigung im Stadtgebiet von Barsinghausen fördern. Die Anträge zur Förderung müssen bis zum 28. Februar eingegangen sein. Die Vergabe der Zuwendung erfolgt im April/Mai im Rahmen einer kleinen Feierstunde. Bei einer Zuwendung ist die satzungsgemäße Verwendung der Fördermittel bis zum 31.03. des nachfolgenden Kalenderjahres mit dem dafür vorgesehenen Verwendungsnachweis zu erbringen. Die Gewährung von Zuschüssen ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Antragsformulare können im Internet unter dem Stichwort „Stadt Barsinghausen Marlis Ragge-Stiftung“ heruntergeladen werden oder bei Frau Michel bei der Stadt Barsinghausen im Vorzimmer des Bürgermeisters abgeholt werden. Der Antrag ist an den Vorstand der Marlis Ragge-Stiftung zu richten. Die Anschrift lautet: Stadt Barsinghausen, Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen. Die Marlis Ragge-Stiftung wurde am 25.02.1999 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Kunst und Kultur und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Stadtgebiet Barsinghausens.