Landtagsabgeordnete Claudia Schüßler: Mittel für Lüftungsanlagen in den Schulen stehen bereit

Kinder- und Jugendprogramm in Höhe von 222 Millionen Euro

NIEDERSACHSEN/BARSINGHAUSEN (red). Die Landtagsabgeordnete Claudia Schüßler erklärt: „Ich freue mich, dass heute Vormittag durch den Kultusminister Grant Hendrik Tonne und die Sozialministerin Daniela Behrens ein richtig tolles Aktionsprogramm auf den Weg gebracht wurde“. Kinder und Jugendliche in Niedersachsen werden bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem neuen Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt. In der Schule und außerhalb der Schule sollen Kinder und Jugendliche zusätzliche Angebote unter anderem zur Lernförderung, zur psychosozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Beteiligung erhalten. Das Land werde die Förderung des Bundes in Höhe von 122 Millionen Euro um 100 Millionen Euro aus dem landeseignen COVID-19-Sondervermögen aufstocken. Von den insgesamt rund 189 Millionen Euro fließen in den Schulbereich und 33 Millionen Euro in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Weiter 70 Millionen Euro sind für die frühkindliche Bildung vorgesehen. Diese Gelder werden direkt durch den Bund an die Kita-Träger/ Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege weitergeleitet werden. „Ich bin froh, dass gerade jetzt kurz vor den Ferien ein deutliches Zeichen für die Zukunft unserer Kinder gesetzt wurde“, so Schüßler. Durch das Sonderbudget profitieren sowohl öffentliche Schulen wie auch Schulen in privater Trägerschaft. Die Schulen können mit dem Sonderbudget Projekte und Programme speziell angepasst auf die Bedürfnisse der durch die Pandemie besonders betroffenen Kinder und Jugendliche entwickeln und aufgrund der Möglichkeit des Aufstockens von geeignetem Personal auch anbieten. „Besonders wichtig“, so Schüßler, „ist die Tatsache, dass nun die Voraussetzungen geschaffen sind, dass rein rechnerisch jede Schule die Möglichkeiten hat, die meines Erachtens unbedingt notwendigen technischen Lüftungsunterstützungen anzuschaffen. Die Anschaffung scheitert somit nicht mehr an den Kosten!“ Denn, die Richtlinie „Sächliche Schutzausstattung für Schulen“ wird aktualisiert: Die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume wird fortgeführt und durch eine weitere Fördermöglichkeit von Anlagen zur Verbesserung des regelmäßigen Lüftens ergänzt. Hierzu zählen zum Beispiel einfache Zu-/Abluftanlagen (Fensterventilatoren) oder automatisierte kontrollierte Fensterlüftungen für Klassenräume der Schuljahrgänge 1 bis 6. Dies Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Sollten die bisher genannten Beträge den Bedarf nicht decken, wird die neue Förderrichtlinie aufgestockt. Mobile Luftfiltergeräte und Fensterventilatoren sind kein Ersatz für das Lüften! Das regelmäßige Lüften bleibt als Sicherheitsmaßnahme weiter erforderlich. Darüber hinaus hat die Sozialministerin angekündigt, dass für außerschulische Angebote und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien ein umfangreiches 11-Punkte-Programm mit einem Gesamtfördervolumen von 25 Millionen Euro aus Landesmitteln auf den Weg gebracht wird. Beispielhaft werden gefördert: Kinder- und Jugendfeste, Schaffung von Jugendplätzen, Zuschuss zu Schwimmkursen, Unterstützung des Ehrenamtes in der Kinder- und Jugendhilfe.

Foto: Focke Strangmann