Polizei leitet zwei Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer ein

BARSINGHAUSEN (red). 

Am Freitag um 21:05 Uhr wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung die Führerin eines PKW VW Polo in der Wilhelm-Busch-Straße in Barsinghausen gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Fahrzeugführerin handelte es sich um eine 43-jährige Barsinghäuserin. Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnte durch die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrzeugführerin wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 Promille. Daraufhin wurde ein Atemalkoholtest am stationären Alcomaten durchgeführt, welcher schließlich einen Wert von 0,66 Promille ergab. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Am Samstag um 19:40 Uhr fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Führer eines Kleinkraftrades auf, welcher die Bergstraße befuhr und den vorgeschriebenen Schutzhelm nicht trug. Bei der anschließenden Kontrolle wurde weiter festgestellt, dass der 33-jährige Barsinghäuser keine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besitzt und zudem unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Dem Beschuldigten wurde auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.