Ausgesetzte Katzen: Weitere Aufklärungsarbeit ist nötig

Drei Jahre Kastrations- und Chippflicht für Katzen in Barsinghausen: Ein Erfahrungsbericht vom Tierschutzverein Barsinghausen und Umgebung

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BARSINGHAUSEN (red). Seit über drei Jahren existiert in Barsinghausen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen. Der Hauptgrund für die Einführung dieser Verordnung war die unkontrollierte Vermehrung und somit das eventuelle Verwildern von Katzen. Aus Tierschutzsicht sollte damit auch das Aussetzen von Tieren verhindert werden bzw. bei Fundtieren helfen, schnell den Besitzer zu ermitteln. Was hat diese Verordnung bis jetzt bewirkt? Praktisch leider noch nicht so viel, wie wir es uns wünschen. Der Hauptgrund: Vielen Katzenbesitzern ist die Verordnung gar nicht bekannt. Wir müssen also noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. Unterstützung wünschen wir uns hier vor allem von den Tierärzten. Bei der Vermittlung von Tierheimtieren wird selbstverständlich darauf hingewiesen.

c6aEntweder sind die Tierheimkatzen bereits kastriert und gechipt oder es wird mit dem neuen Besitzer eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Positiv ist die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Barsinghausen. Ein Verstoß gegen die Verordnung ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit und kann angezeigt werden. Das Ordnungsamt fordert in solchen Fällen bei den Katzenhaltern die Kastration und die Kennzeichnung der Tiere ein. Kommt der Besitzer dieser Aufforderung nicht nach, kann ein Bußgeld verhängt werden. Der Tierschutzverein hat bereits mehrere Anzeigen beim Ordnungsamt getätigt: mit gutem Erfolg. Wichtig ist, dass auch Privatleute – und nicht nur der Tierschutzverein – Besitzer von nicht kastrierte Katzen melden können. Leider lassen vor allem Landwirte weiterhin ihre Katzen als Mäusefänger unkastriert laufen. Diese meist scheuen Hofkatzen sind oft in einem elenden, kranken Zustand, der an die Nachkommen weitergegeben wird. Das bäuerliche Nutztierdenken setzt bei Katzen die Selbstregulation voraus. Der Landwirt ist jedoch wie jeder Privatmensch zur Kastration verpflichtet. Ein Punkt ist noch ganz wichtig: Der Chip allein reicht nicht –  die Tiere müssen auch registriert werden. Das müssen die Katzenbesitzer selber beim Heimtierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder bei TASSO machen. Die Aufgabe wird nicht von den Tierärzten übernommen. Die Registrierung kann online erfolgen, ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Kann sich ein Tierbesitzer die Kastration oder die Kennzeichnung finanziell nicht erlauben, sollte er sich an den Tierschutzverein wenden. Es gibt einen Hilfsfond, der eventuell in Anspruch genommen werden kann.