Diese gelockerten Regeln gelten jetzt in der Region Hannover

REGION (red)

Unbeschränkte private Treffen für Geimpfte und Genesene, Großveranstaltungen und Messen wieder zugelassen sowie weniger Tests vorgeschrieben: Ab heute gelten in Niedersachsen einige Erleichterungen bei den Corona-Regeln. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen bringt erste Lockerungen der Regeln zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie. So sind Großveranstaltungen und Messen wieder möglich, können sich Geimpfte und Genesene unbeschränkt treffen, und anstelle der 2G+-Regelung reicht zukünftig 2G, das heißt Geimpfte und Genesene müssen keinen zusätzlichen negativen Test mehr vorweisen – außer bei Großveranstaltungen.

Die Maskenpflicht bleibt jedoch weitgehend erhalten, ebenso die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Auch Diskotheken können noch nicht wieder öffnen. Da die Lizenz zur Nutzung der Luca App ausläuft, müssen zum Beispiel Gastronomien, Veranstalter, Hotels, Krankenhaus-, Schwimmbadbetreiber usw. einen QR-Code für eine Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Die Registrierung ist jedoch nunmehr freiwillig. In der Verordnung sind weitere Lockerungen ab dem 4. März geregelt, die in Kraft treten, sofern das Infektionsgeschehen dieses zulässt. Die nachfolgenden Erläuterungen werden entsprechend am 3. März angepasst.

Masken

  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen des Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind. In allen Geschäften ist eine FFP2-Maske notwendig, ebenso im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants (außer am Platz), in Kinos / Theatern / Clubs / Diskotheken (auch am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
  • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine medizinische Maske zu tragen.
  • Auch bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske außer in Schulen.
  • Auf Wochenmärkten muss keine Maske getragen werden.

2G-Regel

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

2G+-Regel 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte mit negativem Testnachweis (2G+), es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung sowie Genesene mit zusätzlicher Impfung müssen keinen Test vorlegen.
  • Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalter können auf zusätzliche Tests verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

3G-Regel 

  • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Für die restlichen Tage sind die Arbeitenden in der Verantwortung, einen Test nachzuweisen und ggf. zu bezahlen. Ein Selbsttest gilt nur, wenn er unter betrieblicher Aufsicht vorgenommen wird.
  • In Bussen und Bahnen: Es werden nur noch Fahrgäste befördert, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

Testpflicht

  • Am Arbeitsplatz für Ungeimpfte.
  • Im öffentlichen Nahverkehr für Ungeimpfte.
  • In Schulen sind täglich (Selbst-)Tests für Schülerinnen und Schüler  vorgeschrieben.
  • Kinder in Kitas müssen drei Mal die Woche vor Kita-Besuch getestet werden – ersatzweise ein Elternteil.

Einreise

  • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 6 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.
  • Bei Einreisen aus Hochrisikogebieten gilt für Ungeimpfte eine 10-tägige Quarantänepflicht, die nach fünf Tage durch negativen Testnachweis beendet werden kann. Bei Kindern unter 12 Jahren endet die Quarantänepflicht automatisch nach fünf Tagen.
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Treffen und private Feiern

  • Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Eigener Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit, Kindergeburtstage sind also weiter möglich.

Gastronomie

  • Es gilt die 2G-Regel.
  • Außer im Sitzen ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

  • Geschlossen

Einkaufen

  • Der Handel ist geöffnet, es ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

  • Es ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Kultur/Freizeit

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 2G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) auch im Sitzen, wenn keine Abstände eingehalten werden.
  • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, Innen und Außen: 2G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, es gilt die 2G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen.
  • Großveranstaltungen (mehr als 2000 Personen) sind zugelassen. Es gilt drinnen und draußen 2G+, FFP2-Maske auch im Sitzen. Innen dürfen maximal 60 Prozent der Platzkapazität genutzt werden, wobei eine Obergrenze von 6000 Personen gilt. Draußen dürfen maximal 75 Prozent der Platzkapazität genutzt werden, wobei eine Obergrenze von 25000 Personen gilt
  • Messen sind ohne Begrenzung der Besucherzahlen zulässig. Es gilt 3G sowie eine Maskenpflicht (FFP2) außer im Sitzen.

Sport/Schwimmen

  • Sportanlagen sind geöffnet, 3G-Regel drinnen und draußen.
  • FFP2-Masken außer beim Sporttreiben.
  • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt 3G. FFP2-Maske außer beim Sporttreiben

Schulen

  • Testung an allen Schultagen. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur geboosterte Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Im Verdachtsfall (positiver Selbsttest) gilt für alle Teilnehmer einer Lerngruppe eine fünftägige Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene)
  • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine medizinische Maske getragen werden.
  • Klassenfahrten mit Übernachtungen sind nicht zulässig.

Kitas / Kindergärten

  • Verbindliche Tests ab 15. Februar dreimal pro Woche für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres.
  • In Einzelfällen kann eine im Haushalt des Kindes lebende volljährige Person anstelle des betreuten Kitakindes den Nachweis der dreimaligen Durchführung eines Tests je Woche erbringen, wenn bei dem Kind selber aufgrund seines Entwicklungsstandes kein Test durchgeführt werden kann..

Tourismus

  • Für Beherbergungen in Hotels o.ä. gilt 2G sowie FFP2-Maskenpflicht außer im Sitzen.
  • Bei geschäftlichen Reisen sowie Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt 3G.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern.