Diese Regeln gelten in der Region Hannover bis zum 2. April

REGION (red).

Niedersachsens Corona-Regeln bleiben bis 2. April weitgehend erhalten. Das Land nutzt damit eine Ausnahmeregelung des neuen Infektionsschutzgesetzes, das am 18. März von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Allerdings entfallen ab 20. März Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sowie Obergrenzen bei Veranstaltungen. Künftig entscheiden Arbeitgeber selbst, ob im Betrieb Maskenpflicht, 3G oder Home Office gilt.

Masken

  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen des Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind. In allen Geschäften ist eine FFP2-Maske notwendig, ebenso im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen. In Restaurants, Kinos/Theatern, Clubs/Diskotheken und bei Messen und Spezialmärkten drinnen gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
  • Bei Großveranstaltungen ab 2000 Personen gilt die Maskenpflicht drinnen auch am Platz, wenn der Saal vollständig und nicht nach dem Schachbrettmuster belegt wird.
  • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine medizinische Maske zu tragen. Grundschüler dürfen die Maske am Platz ablegen.
  • Auch bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske außer in Schulen.
  • Auf Wochenmärkten muss keine Maske getragen werden.

2G-Regel 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

2G+-Regel 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte mit negativem Testnachweis (2G+), es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung sowie Genesene mit zusätzlicher Impfung müssen keinen Test vorlegen.
  • Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalter können auf zusätzliche Tests verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

3G-Regel 

  • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

Testpflicht

  • Am Arbeitsplatz für Ungeimpfte, sofern der Arbeitgeber dieses vorgibt.
  • In Schulen sind drei Mal die Woche (Selbst-)Tests für Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben. Nach den Osterferien gilt vom 20. bis 29. April wieder tägliche Testpflicht. Danach läuft die Testpflicht aus.
  • Kinder in Kitas müssen drei Mal die Woche vor Kita-Besuch getestet werden – ersatzweise ein Elternteil.

Einreise

  • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.
  • Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien. Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr direkt aus der Quarantäne frei testen können, für Kinder unter sechs entfällt die Quarantäne.
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Treffen und private Feiern

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.

Gastronomie

  • Es gilt drinnen die 3G-Regel.
  • Außer im Sitzen ist drinnen eine FFP2-Maske zu tragen.

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

  • Es gilt die 2G+-Regel drinnen und draußen, auch für Jugendliche unter 18 Jahre.
  • Außer im Sitzen ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Einkaufen

  • Der Handel ist geöffnet, es ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

  • Es ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Kultur/Freizeit

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 3G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) außer am Sitzplatz.
  • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, Innen und Außen: 3G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, es gilt die 3G-Regel. Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen.
  • Großveranstaltungen (mehr als 2000 Personen) sind zugelassen. Es gilt drinnen und draußen 2G. Drinnen FFP2-Maskenpflicht auch am Platz, wenn der Saal vollständig und nicht nach dem Schachbrettmuster belegt wird. Wenn die Veranstalter freiwillig die 2G+-Regel anwenden, entfallen Abstandsmaßnahmen.
  • Messen sind ohne Begrenzung der Besucherzahlen zulässig. Es gilt 3G sowie eine Maskenpflicht (FFP2) außer im Sitzen.

Sport/Schwimmen

  • Sportanlagen sind für alle geöffnet. FFP2-Masken außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
  • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind für alle geöffnet. FFP2-Maske außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Schulen

  • Testung dreimal pro Woche. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur geboosterte Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Im Verdachtsfall (positiver Selbsttest) gilt für alle Teilnehmer einer Lerngruppe eine fünftägige Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene). Nach den Osterferien bis zum 29. April tägliche Testpflicht, anschließend entfällt die Testpflicht.
  • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine medizinische Maske getragen werden. Grundschüler können die Maske am Platz abnehmen.
  • Klassenfahrten mit Übernachtungen sind bis 19. April nicht zulässig.

Kitas / Kindergärten

  • Verbindliche Tests dreimal pro Woche für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres.
  • In Einzelfällen kann eine im Haushalt des Kindes lebende volljährige Person anstelle des betreuten Kitakindes den Nachweis der dreimaligen Durchführung eines Tests je Woche erbringen, wenn bei dem Kind selber aufgrund seines Entwicklungsstandes kein Test durchgeführt werden kann..

Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske

Tourismus

  • Für Beherbergungen in Hotels o.ä. gilt 3G sowie drinnen FFP2-Maskenpflicht außer im Sitzen.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern.