Glyphosat-Verbot macht vermehrt mechanische Verfahren wieder notwendig

REGION/NIEDERSACHSEN (red).

Die Spritztour mit Glyphosat gehört schon bald der Vergangenheit an.

Seit dem Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung darf in Wasserschutzgebieten kein Glyphosat mehr eingesetzt werden. Hier sind schon jetzt Alternativen zum Glyphosateinsatz gefragt. Einer sicheren Bekämpfung von Altverunkrautungen bzw. Altverungrasungen oder nicht abgefrorenen Zwischenfrüchten muss besonderes Augenmerk geschenkt werden. Ohne Glyphosat werden zahlreiche Betriebe wieder auf den Pflug zurückgreifen, um den zunehmenden Unkraut- und Ungrasbesatz im Griff zu bekommen. Auf den eher trockengefährdeten Standorten ist das aber keine Alternative, insbesondere für die wasserbedürftige Zuckerrübe. Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen würden dann zu Ertragsschwankungen und -einbußen sowohl im Zuckerertrag als auch in den nachfolgenden Früchten führen. Chemische Alternativen zum Glyphosat sind momentan nicht in Sicht, daher werden zusätzliche mechanische Verfahren zur Bekämpfung der Zwischenfrüchte notwendig, um den Einsatz von Glyphosat zu ersetzen.  Zur Frühjahrsbestellung 2022 lassen sich viele Flächen finden, auf denen die Zwischenfrüchte häufig sehr gut abgestorben sind. Eine Ausnahme bildet häufig Ölrettich. Ein Glyphosateinsatz kann in diesem Frühjahr auf vielen Flächen entbehrlich zu sein. Diese Situation bietet beste Voraussetzungen, Alternativen auszuprobieren. Für die Bekämpfung von Altverunkrautungen oder nicht abgefrorenen Zwischenfrüchten vor Zuckerrüben konnte bisher auf Glyphosat zurückgegriffen werden. Entgegen dem Erneuerungsgutachten zu Glyphosat von den durch die EFSA beauftragten Ländern Frankreich, Ungarn, Niederlande und Schweden, die grundsätzlich eine „positive Bewertung“ für Glyphosat zur Wiedergenehmigung auf EU-Ebene berichteten, wird nach dem Genehmigungsende (voraussichtlich Dezember 2022) ein bundesweites Anwendungsende für Glyphosat zum 31. Dezember 2023 erwartet.

Wenn die Zwischenfrucht nicht abgefroren ist oder sehr langes Stängelmaterial vorliegt, wird ein Mulchgerät erforderlich, alternativ könnte, abhängig von der Beschaffenheit der Zwischenfruchtreste, auch eine Walze oder Messerwalze zum Einsatz kommen. Je nach Zwischenfruchtart kann möglicherweise auch der Flachgrubber oder Kurzscheibenegge oder die Federzahnegge das richtige Gerät sein. Bestenfalls sollten im Betrieb mehrere unterschiedliche Geräte zur Verfügung stehen, um witterungsbedingt optimal reagieren zu können. Ein überbetrieblicher Einsatz der Geräte ist sicherlich kaum möglich, da die Einsatzbedingungen zeitlich sehr eng gefasst sind. Eine Saatterminverschiebung wird möglicherweise durch den zusätzlichen Aufwand vor der Saat, je nach Jahr, mehr oder weniger wahrscheinlich. Die dadurch möglichen Ertragsverluste können bis zu 30 % betragen. Nach Saat der Zuckerrüben wird möglicherweise auch ein erhöhter Aufwand gegen durchwachsende Zwischenfrüchte und Altkräuter oder Altgräser erforderlich.

Foto: Gerheide Knüttel